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Document L:2001:306:TOC
Official Journal of the European Communities, L 306, 23 November 2001
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 306, 23. November 2001
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 306, 23. November 2001
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften | ISSN
0376-9453 L 306 44. Jahrgang 23. November 2001 |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EG) Nr. 2265/2001 der Kommission vom 22. November 2001 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | 1 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2266/2001 der Kommission vom 22. November 2001 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1430/2001 durchgeführte 17. Teilausschreibung | 3 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2267/2001 der Kommission vom 22. November 2001 zur Festsetzung der repräsentativen Preise und der zusätzlichen Einfuhrzölle für Melasse im Zuckersektor | 4 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2268/2001 der Kommission vom 22. November 2001 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand | 6 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2269/2001 der Kommission vom 22. November 2001 zur Eröffnung einer Ausschreibung für den Wiederverkauf von rund 329 Tonnen Rohreis aus Beständen der italienischen Interventionsstelle auf dem Binnenmarkt | 8 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2270/2001 der Kommission vom 22. November 2001 zur Erteilung von Ausfuhrlizenzen für Wein | 10 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2271/2001 der Kommission vom 22. November 2001 zur Festsetzung der geltenden Erstattungssätze bei der Ausfuhr bestimmter Getreide- und Reiserzeugnisse in Form von nicht unter Anhang I des Vertrags fallenden Waren | 11 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2272/2001 der Kommission vom 22. November 2001 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Weichweizen im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 943/2001 | 15 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2273/2001 der Kommission vom 22. November 2001 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Gerste im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1558/2001 | 16 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2274/2001 der Kommission vom 22. November 2001 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Hafer im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1789/2001 | 17 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2275/2001 der Kommission vom 22. November 2001 bezüglich der im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2001 eingereichten Angebote für die Ausfuhr von Roggen | 18 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2276/2001 der Kommission vom 22. November 2001 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnisse | 19 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2277/2001 der Kommission vom 22. November 2001 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Getreidemischfuttermittel | 22 | |||
Verordnung (EG) Nr. 2278/2001 der Kommission vom 22. November 2001 zur Ablehnung von Anträgen auf Erteilung von Lizenzen für die Ausfuhr von bestimmten Verarbeitungserzeugnissen aus Getreide | 24 | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
2001/811/EC | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 21. November 2001 über einen finanziellen Beitrag der Gemeinschaft zu den Ausgaben Österreichs, Portugals und Finnlands zur Bekämpfung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3684) | 25 | ||
2001/812/EC | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 21. November 2001 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung der für die Veterinärkontrollen von Drittlanderzeugnissen zuständigen Grenzkontrollstellen der Gemeinschaft (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3687) (1) | 28 | ||
2001/813/EC | ||||
* | Beschluss Nr. 3/2000 vom 16. Januar 2001 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in die Listen des Sektoralen Anhangs über Telekommunikationsgeräte und des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit | 34 | ||
2001/814/EC | ||||
* | Beschluss Nr. 4/2001 vom 21. Mai 2001 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in die Listen des Sektoralen Anhangs über Telekommunikationsgeräte und des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit | 42 | ||
2001/815/EC | ||||
* | Beschluss Nr. 5/2001 vom 26. Juni 2001 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in die Liste des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit | 45 | ||
2001/816/EC | ||||
* | Beschluss Nr. 6/2001 vom 17. Juli 2001 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Aufnahme einer Konformitätsbewertungsstelle in die Liste des Sektoralen Anhangs über Telekommunikationsgeräte | 47 | ||
2001/817/EC | ||||
* | Beschluss Nr. 7/2001 vom 20. Juli 2001 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in die Listen des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit und des Sektoralen Anhangs über Sportboote | 49 | ||
(1) Text von Bedeutung für den EWR |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |