Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document L:2001:123:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 123, 04. Mai 2001


    Display all documents published in this Official Journal
    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften
    ISSN 0376-9453

    L 123
    44. Jahrgang
    4. Mai 2001
    Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

    InhaltI Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
    Verordnung (EG) Nr. 869/2001 der Kommission vom 3. Mai 2001 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 1
    Verordnung (EG) Nr. 870/2001 der Kommission vom 3. Mai 2001 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im April 2001 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Eier und für Geflügelfleisch entsprechend der Regelung der Abkommen zwischen der Gemeinschaft und der Republik Polen, der Republik Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Rumänien und Bulgarien genehmigt werden können 3
    Verordnung (EG) Nr. 871/2001 der Kommission vom 3. Mai 2001 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im April 2001 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Produkte des Sektors Eier und Geflügelfleisch entsprechend den Verordnungen (EG) Nr. 1474/95 und (EG) Nr. 1251/96 genehmigt werden können 5
    Verordnung (EG) Nr. 872/2001 der Kommission vom 3. Mai 2001 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im April 2001 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Geflügelfleischerzeugnisse entsprechend der Regelung der Verordnung (EG) Nr. 774/94 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente für Geflügelfleisch und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse genehmigt werden können 7
    Verordnung (EG) Nr. 873/2001 der Kommission vom 3. Mai 2001 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Weichweizen im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1701/2000 9
    Verordnung (EG) Nr. 874/2001 der Kommission vom 3. Mai 2001 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Weichweizen im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2014/2000 10
    Verordnung (EG) Nr. 875/2001 der Kommission vom 3. Mai 2001 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Gerste im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2317/2000 11
    Verordnung (EG) Nr. 876/2001 der Kommission vom 3. Mai 2001 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Roggen im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1740/2000 12
    Verordnung (EG) Nr. 877/2001 der Kommission vom 3. Mai 2001 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Hafer im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2097/2000 13
    Verordnung (EG) Nr. 878/2001 der Kommission vom 3. Mai 2001 zur Festsetzung der Höchstkürzung des Zolls bei der Einfuhr von Mais im Rahmen der Ausschreibung gemäß Verordnung (EG) Nr. 555/2001 14
    Verordnung (EG) Nr. 879/2001 der Kommission vom 3. Mai 2001 zur Festsetzung der Höchstkürzung des Zolls bei der Einfuhr von Mais im Rahmen der Ausschreibung gemäß Verordnung (EG) Nr. 730/2001 15
    Verordnung (EG) Nr. 880/2001 der Kommission vom 3. Mai 2001 zur Festsetzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichtigung 16
    Verordnung (EG) Nr. 881/2001 der Kommission vom 3. Mai 2001 zur Festsetzung der bei der Erstattung für Malz anzuwendenden Berichtigung 18
    *Verordnung (EG) Nr. 882/2001 der Kommission vom 3. Mai 2001 zur Abweichung von bestimmten Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 mit Durchführungsbestimmungen zum integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen aufgrund der Maul- und Klauenseuche und außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse 20

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
    Rat
    2001/346/EC
    *Entscheidung des Rates vom 24. April 2001 zur Ermächtigung der Portugiesischen Republik, das Abkommen mit der Republik Südafrika über die wechselseitigen Fischereibeziehungen bis zum 9. April 2002 zu verlängern 23
    2001/347/EC
    *Entscheidung des Rates vom 24. April 2001 zur Ermächtigung des Königreichs Spanien, das Abkommen mit der Republik Südafrika über die wechselseitigen Fischereibeziehungen bis zum 7. März 2002 zu verlängern 24
    Kommission
    2001/348/EC
    *Entscheidung der Kommission vom 23. April 2001 über spezifische Maßnahmen im Rindfleischsektor in Bezug auf Österreich im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2777/2000 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1109) 25
    2001/349/EC
    *Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 2001 zur Änderung der Entscheidung 2001/327/EG mit Beschränkungen hinsichtlich der Verbringung von Tieren der für die Maul- und Klauenseuche empfänglichen Arten und zur Aufhebung der Entscheidung 2001/263/EG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1214) (1) 26
    2001/350/EC
    *Beschluss Nr. 1/2001 des AKP-EG-Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen vom 20. April 2001 über eine Ausnahmeregelung zur Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" zur Berücksichtigung der besonderen Lage Sambias bei der Herstellung von Polyester-Baumwoll-Garn (HS-Position ex5509) 29
    2001/351/EC
    *Beschluss Nr. 2/2001 des AKP-EG-Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen vom 20. April 2001 über eine Ausnahme von der Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" zur Berücksichtigung der besonderen Lage von Fidschi bei der Produktion bestimmter Kleidungsstücke und Kopfbedeckungen 31

    Berichtigungen
    Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 214/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates hinsichtlich der Interventionen auf dem Markt für Magermilchpulver (ABl. L 37 vom 7.2.2001) 35
    Berichtigung der Leitlinie 2000/776/EZB der Europäischen Zentralbank vom 31. August 2000 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems (EZB/2000/7) (ABl. L 310 vom 11.12.2000) 35
    (1) Text von Bedeutung für den EWR
    DE
    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

    Top