Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document L:2000:149:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 149, 23. Juni 2000


    Display all documents published in this Official Journal
    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften
    ISSN 0376-9453

    L 149
    43. Jahrgang
    23. Juni 2000
    Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

    InhaltI Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
    Verordnung (EG) Nr. 1316/2000 der Kommission vom 22. Juni 2000 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 1
    Verordnung (EG) Nr. 1317/2000 der Kommission vom 22. Juni 2000 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1725/92 über die Durchführungsbestimmungen der besonderen Versorgungsregelung für die Azoren und Madeira mit Erzeugnissen des Sektors Schweinefleisch 3
    Verordnung (EG) Nr. 1318/2000 der Kommission vom 22. Juni 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1487/95 zur Festlegung der Bedarfsvorausschätzung für die Versorgung der Kanarischen Inseln mit Erzeugnissen des Schweinefleischsektors und der Beihilfen für Gemeinschaftserzeugnisse 6
    Verordnung (EG) Nr. 1319/2000 der Kommission vom 22. Juni 2000 zur Festsetzung der für das zweite Halbjahr 2000 für die Einfuhr von Milch und Milcherzeugnissen gemäß dem zwischen der Gemeinschaft und der Republik Slowenien geschlossenen Interimsabkommen verfügbaren Menge 8
    Verordnung (EG) Nr. 1320/2000 der Kommission vom 22. Juni 2000 über den Umfang, in dem den Anträgen auf Einfuhrrechte für Rindfleisch im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 980/2000 stattgegeben werden kann 10
    Verordnung (EG) Nr. 1321/2000 der Kommission vom 22. Juni 2000 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Obst und Gemüse 11
    Verordnung (EG) Nr. 1322/2000 der Kommission vom 22. Juni 2000 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse mit Ausnahme der für die Verarbeitungserzeugnisse mit Zusatz von Zucker gewährten Ausfuhrerstattungen 14
    Verordnung (EG) Nr. 1323/2000 der Kommission vom 22. Juni 2000 zur Festsetzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichtigung 17
    Verordnung (EG) Nr. 1324/2000 der Kommission vom 22. Juni 2000 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Hafer im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1897/1999 19
    Verordnung (EG) Nr. 1325/2000 der Kommission vom 22. Juni 2000 zur Ablehnung von Anträgen auf Erteilung von Lizenzen für die Ausfuhr im Sektor Getreide 20

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
    Rat
    2000/396/EC, ECSC, EURATOM
    *Beschluß des Rates vom 5. Juni 2000 zur Festlegung seiner Geschäftsordnung 21
    *Unterrichtung über das Inkrafttreten des am 18. Mai 1999 in Brüssel unterzeichneten Übereinkommens mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands 36
    *Unterrichtung über das Inkrafttreten des am 30. Juni 1999 in Brüssel unterzeichneten Übereinkommens zwischen dem Rat der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Rechte und Pflichten zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland einerseits und der Republik Island und dem Königreich Norwegen andererseits in den für diese Staaten geltenden Bereichen des Schengen-Besitzstands 36
    Kommission
    2000/397/EC
    Entscheidung der Kommission vom 19. Juni 2000 über die Einfuhrlizenzen für aus Botsuana, Kenia, Madagaskar, Swasiland, Simbabwe und Namibia stammende Erzeugnisse des Rindfleischsektors (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1506) 37
    DE
    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

    Top