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Document L:2000:121:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 121, 23. Mai 2000


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften
ISSN 0376-9453

L 121
43. Jahrgang
23. Mai 2000
Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

InhaltI Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Verordnung (EG) Nr. 1075/2000 der Kommission vom 22. Mai 2000 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 1
Verordnung (EG) Nr. 1076/2000 der Kommission vom 22. Mai 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 952/2000 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von Weichweizen aus Beständen der belgischen Interventionsstelle auf 66159 Tonnen 3
*Verordnung (EG) Nr. 1077/2000 der Kommission vom 22. Mai 2000 zur Festsetzung bestimmter Richtmengen und individueller Obergrenzen für die Erteilung von Lizenzen zur Einfuhr von Bananen in die Gemeinschaft im dritten Quartal 2000 im Rahmen der Zollkontingente und der traditionellen AKP-Menge 4
*Verordnung (EG) Nr. 1078/2000 der Kommission vom 22. Mai 2000 zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen für die Finanzierung von Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen aus der Abteilung Garantie des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) 6
Verordnung (EG) Nr. 1079/2000 der Kommission vom 22. Mai 2000 zur Änderung der im Zuckersektor für bestimmte Erzeugnisse geltenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle 7

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Kommission
2000/345/EC
*Entscheidung der Kommission vom 22. Mai 2000 zur Festsetzung des Tages, an dem die Versendung bestimmter Erzeugnisse von Portugal nach Deutschland zwecks Verbrennung gemäß Artikel 3 Absatz 6 der Entscheidung 98/653/EG beginnen kann (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1367) (1) 9
(1) Text von Bedeutung für den EWR
DE
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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