This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document L:1999:216:TOC
Official Journal of the European Communities, L 216, 14 August 1999
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 216, 14. August 1999
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 216, 14. August 1999
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften | ISSN
0376-9453 L 216 42. Jahrgang 14. August 1999 |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EG) Nr. 1793/1999 der Kommission vom 13. August 1999 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | 1 | |||
Verordnung (EG) Nr. 1794/1999 der Kommission vom 13. August 1999 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1758/98 und zur Erhöhung der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von im Besitz der französischen Interventionsstelle befindlichem Brotweichweizen auf 2650000 Tonnen | 3 | |||
Verordnung (EG) Nr. 1795/1999 der Kommission vom 13. August 1999 zur Festsetzung der im Sektor Getreide geltenden Zölle | 5 | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
1999/566/EC | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 1999 zur Durchführung der Entscheidung 1999/280/EG des Rates über ein gemeinschaftliches Verfahren zur Unterrichtung und Konsultation über die Kosten der Versorgung mit Rohöl und die Verbraucherpreise für MineralölerzeugnisseText von Bedeutung für den EWR (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 1701) (1) | 8 | ||
1999/567/EC | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 27. Juli 1999 zur Festlegung des Bescheinigungsmusters gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 91/67/EWG des RatesText von Bedeutung für den EWR (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2425) (1) | 13 | ||
1999/568/EC | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 27. Juli 1999 über Umweltkriterien für die Vergabe des EG-Umweltzeichens für LampenText von Bedeutung für den EWR (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2439) (1) | 18 | ||
1999/569/EC | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 28. Juli 1999 über die Eckwerte des Teilsystems Zugsteuerung, Zugsicherung und SignalgebungText von Bedeutung für den EWR (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2475) (1) | 23 | ||
Berichtigungen | ||||
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1036/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 zur Einführung eines integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems für bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen hinsichtlich der Fristen für die Einreichung von Beihilfeanträgen im Rahmen der Ausgleichszahlungsregelung für Reiserzeuger (ABl. L 127 vom 21.5.1999) | 24 | |||
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1755/1999 der Kommission vom 6. August 1999 über den Verkauf von Rindfleisch aus Beständen bestimmter Interventionsstellen zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen im Hinblick auf seine Verarbeitung in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1151/1999 (ABl. L 209 vom 7.8.1999) | 24 | |||
Berichtigung der Richtlinie 97/10/EG der Kommission vom 26. Februar 1997 zur 3. Anpassung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen an den technischen Fortschritt (ABl. L 68 vom 8.3.1997) | 25 | |||
Berichtigung des Beschlusses Nr. 3/98 des Assoziationsrates zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits vom 14. Dezember 1998 zur Annahme der Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme Rumäniens an den Gemeinschaftsprogrammen im Bereich Kultur (ABl. L 35 vom 9.2.1999) | 25 | |||
(1) Text von Bedeutung für den EWR |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |