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Document L:1997:086:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 86, 28. März 1997


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 86
40. Jahrgang
28. März 1997



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

VERORDNUNG (EG) Nr. 575/97 DER KOMMISSION vom 27. März 1997 zur Festsetzung der landwirtschaftlichen Umrechnungskurse

1

 

*

Richtlinie 96/85/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 zur Änderung der Richtlinie 95/2/EG über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel

4

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Rat

  

97/200/EG:

 
 

*

Entscheidung des Rates vom 17. März 1997 zur Ermächtigung des Königreichs Belgien, eine von Artikel 9 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Maßnahme anzuwenden

5

  

97/201/EG:

 
 

*

Entscheidung des Rates vom 17. März 1997 zur Ermächtigung des Königreichs Dänemark, eine von Artikel 9 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Maßnahme anzuwenden

7

  

97/202/EG:

 
 

*

Entscheidung des Rates vom 17. März 1997 zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, eine von Artikel 9 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Maßnahme anzuwenden

9

  

97/203/EG:

 
 

*

Entscheidung des Rates vom 17. März 1997 zur Ermächtigung der Griechischen Republik, eine von Artikel 9 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Maßnahme anzuwenden

11

  

97/204/EG:

 
 

*

Entscheidung des Rates vom 17. März 1997 zur Ermächtigung des Königreichs Spanien, eine von Artikel 9 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Maßnahme anzuwenden

13

  

97/205/EG:

 
 

*

Entscheidung des Rates vom 17. März 1997 zur Ermächtigung der Französischen Republik, eine von Artikel 9 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Maßnahme anzuwenden

15

  

97/206/EG:

 
 

*

Entscheidung des Rates vom 17. März 1997 zur Ermächtigung Irlands, eine von Artikel 9 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Maßnahme anzuwenden

17

  

97/207/EG:

 
 

*

Entscheidung des Rates vom 17. März 1997 zur Ermächtigung der Italienischen Republik eine von Artikel 9 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Maßnahme anzuwenden

19

  

97/208/EG:

 
 

*

Entscheidung des Rates vom 17. März 1997 zur Ermächtigung des Großherzogtums Luxemburg, eine von Artikel 9 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Maßnahme anzuwenden

21

  

97/209/EG:

 
 

*

Entscheidung des Rates vom 17. März 1997 zur Ermächtigung des Königreichs der Niederlande, eine von Artikel 9 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Maßnahme anzuwenden

23

  

97/210/EG:

 
 

*

Entscheidung des Rates vom 17. März 1997 zur Ermächtigung der Republik Österreich, eine von Artikel 9 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Maßnahme anzuwenden

25

  

97/211/EG:

 
 

*

Entscheidung des Rates vom 17. März 1997 zur Ermächtigung der Portugiesischen Republik, eine von Artikel 9 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Maßnahme anzuwenden

27

  

97/212/EG:

 
 

*

Entscheidung des Rates vom 17. März 1997 zur Ermächtigung der Republik Finnland, eine von Artikel 9 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Maßnahme anzuwenden

29

  

97/213/EG:

 
 

*

Entscheidung des Rates vom 17. März 1997 zur Ermächtigung des Königreichs Schweden, eine von Artikel 9 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Maßnahme anzuwenden

31

  

97/214/EG:

 
 

*

Entscheidung des Rates vom 17. März 1997 zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, eine von Artikel 9 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Maßnahme anzuwenden

33




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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