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Document L:1997:024:TOC
Official Journal of the European Communities, L 24, 25 January 1997
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 24, 25. Januar 1997
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 24, 25. Januar 1997
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 127/97 des Rates vom 20. Januar 1997 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2390/89 zur Festlegung allgemeiner Einfuhrbestimmungen für Wein, Traubensaft und Traubenmost | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 128/97 des Rates vom 20. Januar 1997 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1873/84 zur Genehmigung des Anbietens oder der Abgabe zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch von bestimmten eingeführten Weinen, bei denen angenommen werden kann, daß sie Gegenstand von in der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 nicht vorgesehenen önologischen Verfahren waren | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 129/97 DER KOMMISSION vom 24. Januar 1997 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Januar 1997 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Erzeugnisse des Schweinefleischsektors entsprechend der Regelung der Verordnung (EG) Nr. 774/94 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente für Schweinefleisch und bestimmte andere landwirtschaftliche Erzeugnisse genehmigt werden können | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 130/97 DER KOMMISSION vom 24. Januar 1997 zur Festsetzung der im zweiten Vierteljahr 1997 gemäß dem Abkommen über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Gemeinschaft einerseits und Lettland, Litauen und Estland andererseits einführbaren Mengen an bestimmten Schweinefleischerzeugnissen | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 131/97 DER KOMMISSION vom 24. Januar 1997 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Januar 1997 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Schweinefleischerzeugnisse entsprechend der Regelung der Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Bulgarien sowie Rumänien genehmigt werden können | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 132/97 DER KOMMISSION vom 24. Januar 1997 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Januar 1997 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Schweinefleischerzeugnisse entsprechend der Regelung der Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik genehmigt werden können | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 133/97 DER KOMMISSION vom 24. Januar 1997 über die Festsetzung des Umfangs, für die im Januar 1997 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Erzeugnisse im Sektor Schweinefleisch für den Zeitraum vom 1. Juli 1996 bis zum 30. Juni 1997 | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 134/97 DER KOMMISSION vom 24. Januar 1997 über die Erteilung am 30. Januar 1997 von Einfuhrlizenzen für Erzeugnisse des Schaf- und Ziegenfleischsektors im Rahmen der nicht landesspezifischen GATT/WTO-Zollkontingente für das erste Vierteljahr 1997 | ||||
* | Verordnung (EG) Nr. 135/97 der Kommission vom 24. Januar 1997 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1445/95 mit Durchführungsvorschriften für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Rindfleisch | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 136/97 DER KOMMISSION vom 24. Januar 1997 zur vorläufigen Aussetzung der Erteilung von Lizenzen für die Ausfuhr von Milcherzeugnissen und zur Bestimmung des Umfangs, in dem nicht erledigten Ausfuhrlizenzanträgen stattgegeben wird | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 137/97 DER KOMMISSION vom 24. Januar 1997 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Januar 1997 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Produkte des Sektors Eier und Geflügelfleisch entsprechend den Verordnungen (EG) Nr. 1474/95 und (EG) Nr. 1251/96 genehmigt werden können | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 138/97 DER KOMMISSION vom 24. Januar 1997 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 139/97 DER KOMMISSION vom 24. Januar 1997 zur Bestimmung des Weltmarktpreises für nicht entkörnte Baumwolle und des Beihilfevorschusses | ||||
* | Mitteilung betreffend den Zeitpunkt des Inkrafttretens und der Anwendung des Abkommens über die Fischereibeziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Estland | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
97/79/EGKS: | ||||
* | Beschluß Nr. 1/97 des Assoziationsrats der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten Einerseits und der Slowakischen Republik Andererseits vom 9. Januar 1997 über die Ausfuhr bestimmter EGKS- und EG- Stahlerzeugnisse aus der Slowakei in die Gemeinschaft im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1997 (Verlängerung des mit dem Beschluß Nr. 2/95 des Assoziationsrats eingeführten Systems der doppelten Kontrolle) | |||
* | Mitteilung über das Inkrafttreten des am 20. Juni 1996 in Brüssel unterzeichneten Protokolls zum Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra im Anschluß an den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union | |||
Kommission | ||||
97/80/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 18. Dezember 1996 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 96/16/EG des Rates betreffend die statistischen Erhebungen über Milch und Milcherzeugnisse (1) | |||
(1) | Text von Bedeutung für den EWR |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |