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Document L:1996:204:TOC
Official Journal of the European Communities, L 204, 14 August 1996
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 204, 14. August 1996
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 204, 14. August 1996
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 1628/96 des Rates vom 25. Juli 1996 über die Hilfe für Bosnien-Herzegowina, Kroatien, die Bundesrepublik Jugoslawien und die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 1629/96 der Kommission vom 13. August 1996 betreffend eine Ausschreibung zur Bestimmung der Erstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem rundkörnigem Reis nach bestimmten Drittländern | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 1630/96 der Kommission vom 13. August 1996 betreffend eine Ausschreibung zur Bestimmung der Erstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem mittelkörnigem Reis und geschliffenem Langkornreis A nach bestimmten Drittländern | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 1631/96 der Kommission vom 13. August 1996 betreffend eine Ausschreibung zur Bestimmung der Erstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem mittelkörnigem Reis und geschliffenem Langkornreis A nach bestimmten Drittländern | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 1632/96 DER KOMMISSION vom 13. August 1996 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
96/501/EG, Euratom: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 24. Juli 1996 zur Änderung der Entscheidung 96/159/Euratom, EG, mit der Portugal ermächtigt wird, statistische Angaben aus Jahren vor dem vorletzten Jahr vor dem betreffenden Haushaltsjahr bei der Berechnung der Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel zu verwenden (Nur der portugiesische Text ist verbindlich) | |||
96/502/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 25. Juli 1996 zur Genehmigung des von Schweden vorgelegten Plans zur Überwachung und Bekämpfung der Geflügelsalmonellose (Nur der schwedische Wortlaut ist verbindlich) (1) | |||
96/503/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 1996 zur Ermächtigung Portugals und des Vereinigten Königreichs, die mit der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vorgesehene Verarbeitungsprämie für im Alter von weniger als 20 Tagen aus der Produktion genommene Tiere zu gewähren (Nur der englische und der portugiesische Wortlaut sind verbindlich) | |||
Berichtigungen | ||||
* | Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1620/96 der Kommission vom 9. Juli 1996 zur Eröffnung und Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für Reis und Bruchreis (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 202 vom 10. August 1996) | |||
(1) | Text von Bedeutung für den EWR |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |