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Document L:1996:126:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 126, 24. Mai 1996


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 126
    39. Jahrgang
    24. Mai 1996



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
     

    *

    Verordnung (EG) Nr. 921/96 des Rates vom 13. Mai 1996 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2178/95 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten und -plafonds für bestimmte gewerbliche Waren und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Estland, Lettland und Litauen sowie zur Einführung eines Verfahrens für die Anpassung dieser Zollkontingente und Zollplafonds und der Verordnung (EG) Nr. 1798/94 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowakien und der Tschechischen Republik sowie zur Einführung eines Verfahrens für die Anpassung dieser Zollkontingente (1994-1997)

    1

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 922/96 DER KOMMISSION vom 23. Mai 1996 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Verkauf von Brotweichweizen aus Beständen der deutschen Interventionsstelle für das World Food Programme

    31

     

    *

    Verordnung (EG) Nr. 923/96 der Kommission vom 23. Mai 1996 zur Anpassung der KN-Codes und der Bezeichnungen bestimmter Erzeugnisse in Anhang B der Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide

    37

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 924/96 DER KOMMISSION vom 23. Mai 1996 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

    43

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 925/96 DER KOMMISSION vom 23. Mai 1996 zur Festsetzung der geltenden Erstattungssätze bei der Ausfuhr bestimmter Getreide- und Reiserzeugnisse in Form von nicht unter Anhang II des Vertrags fallenden Waren

    45

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 926/96 DER KOMMISSION vom 23. Mai 1996 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Getreidemischfuttermittel

    49

      

    VERORDNUNG (EG) Nr. 927/96 DER KOMMISSION vom 23. Mai 1996 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnisse

    51

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Kommission

      

    96/326/Euratom, EGKS, EG:

     
     

    *

    Beschluß der Kommission vom 23. April 1996 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. August 1994 auf die Dienstbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind

    54

      

    96/327/Euratom, EGKS, EG:

     
     

    *

    Beschluß der Kommission vom 23. April 1996 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. September 1994 auf die Dienstbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind

    56

      

    96/328/Euratom, EGKS, EG:

     
     

    *

    Beschluß der Kommission vom 23. April 1996 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Oktober 1994 auf die Dienstbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind

    58

      

    96/329/Euratom, EGKS, EG:

     
     

    *

    Beschluß der Kommission vom 23. April 1996 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. November 1994 auf die Dienstbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind

    60

      

    96/330/Euratom, EGKS, EG:

     
     

    *

    Beschluß der Kommission vom 23. April 1996 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Dezember 1994 auf die Dienstbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind

    62




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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