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Document L:1996:076:TOC
Official Journal of the European Communities, L 76, 26 March 1996
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 76, 26. März 1996
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 76, 26. März 1996
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 507/96 DER KOMMISSION vom 25. März 1996 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im März 1996 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Eier und für Geflügelfleisch entsprechend der Regelung der Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Rumänien und Bulgarien genehmigt werden können | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 508/96 DER KOMMISSION vom 25. März 1996 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im März 1996 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Eier und für Geflügelfleisch entsprechend der Regelung der Abkommen zwischen der Gemeinschaft und der Republik Polen, der Republik Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik genehmigt werden können | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 509/96 DER KOMMISSION vom 25. März 1996 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im März 1996 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Geflügelfleischerzeugnisse entsprechend der Regelung der Verordnung (EG) Nr. 774/94 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente für Geflügelfleisch und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse genehmigt werden können | ||||
* | Verordnung (EG) Nr. 510/96 der Kommission vom 22. März 1996 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 511/96 der Kommission vom 22. März 1996 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 512/96 DER KOMMISSION vom 25. März 1996 über die Lieferung von Milcherzeugnissen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 513/96 DER KOMMISSION vom 25. März 1996 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | ||||
* | Verordnung (EG) Nr. 514/96 der Kommission vom 25. März 1996 zur erneuten Zuteilung von Einfuhrrechten gemäß Verordnung (EG) Nr. 1977/95 zur Eröffnung und Verwaltung eines Einfuhrzollkontingents für zur Verarbeitung bestimmtes gefrorenes Rindfleisch im Zeitraum | |||
* | Richtlinie 96/18/EG der Kommission vom 19. März 1996 zur Änderung verschiedener Richtlinien des Rates über den Verkehr mit Saat- und Pflanzgut (1) | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
96/227/EG: | ||||
* | Beschluß des Rates vom 19. März 1996 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Zusatzes zu dem Protokoll über die Fischereimöglichkeiten und den finanziellen Beitrag nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien über die Fischerei vor der Küste Mauretaniens, für die Zeit vom 15. November 1995 bis zum 31. Juli 1996 | |||
Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Zusatzes zu dem Protokoll über die Fischereimöglichkeiten und den finanziellen Beitrag nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien über die Fischerei vor der Küste Mauretaniens, für die Zeit vom 15. November 1995 bis zum 31. Juli 1996 | ||||
Kommission | ||||
96/228/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 28. Februar 1996 über die Regelung für langfristige Beihilfen Schwedens zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten (Nur der schwedische Text ist verbindlich) | |||
96/229/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 11. März 1996 zur Genehmigung des den Zeitraum 1995 bis 1999 betreffenden einzigen Programmplanungsdokuments für strukturelle Interventionen der Gemeinschaft zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für land- und forstwirtschaftliche Produkte in Schweden (mit Ausnahme der Gebiete der Zielvorgabe 6) im Rahmen der Zielvorgabe 5a (Nur der schwedische Text ist verbindlich) | |||
Berichtigungen | ||||
* | BERICHTIGUNG FÜR :# ENTSCHEIDUNG Nr. 431/96/EGKS DER KOMMISSION vom 8. März 1996 über die Änderung des Anhangs I der Entscheidung Nr. 3/96/EGKS über Beschränkungen der Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Rußland und der Ukraine | |||
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 481/96 der Kommission vom 19. März 1996 zur Festsetzung der Erstattungssätze bei der Ausfuhr von Eiern und Eigelb in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden Waren (ABl. Nr. L 70 vom 20.3.1996) | ||||
(1) | Text von Bedeutung für den EWR |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |