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Document L:1996:006:TOC
Official Journal of the European Communities, L 6, 9 January 1996
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 6, 9. Januar 1996
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 6, 9. Januar 1996
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 20/96 DER KOMMISSION vom 5. Januar 1996 über die Lieferung von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 21/96 DER KOMMISSION vom 8. Januar 1996 über die Erteilung von Ausfuhrlizenzen für Obst und Gemüse mit Vorausfestsetzung der Erstattung | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 22/96 DER KOMMISSION vom 8. Januar 1996 zur Erteilung von Lizenzen für die Einfuhr bestimmter Pilzkonserven | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 23/96 DER KOMMISSION vom 8. Januar 1996 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 24/96 DER KOMMISSION vom 8. Januar 1996 zur Änderung der im Zuckersektor für bestimmte Erzeugnisse geltenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
96/15/EG: | ||||
* | Stellungnahme der Kommission vom 18. Dezember 1995 zur Querung des Peenetals (Deutschland) durch die geplante Autobahn A 20 gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen | |||
96/16/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 18. Dezember 1995 zur Verlängerung des Zeitraums gemäß Artikel 15 Absatz 2a der Richtlinie 66/403/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzkartoffeln | |||
96/17/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 18. Dezember 1995 zur Ermächtigung der Italienischen Republik, die der Vorauszahlung an die Tomaten verarbeitende Industrie gesetzte Frist zu verlängern (Nur der italienische Text ist verbindlich) | |||
96/18/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 18. Dezember 1995 zur Genehmigung der Umrechnungssätze gemäß Artikel 3 der Entscheidung 95/33/EG (Nur der finnische Text ist verbindlich) | |||
96/19/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 1995 zur Änderung bestimmter Angaben in der Liste des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 55/87 zur Festlegung der Liste der Schiffe mit einer Länge über alles von mehr als acht Metern, die in bestimmten Küstengebieten der Gemeinschaft mit Baumkurren fischen dürfen |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |