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Document L:1996:005:TOC
Official Journal of the European Communities, L 5, 8 January 1996
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 5, 8. Januar 1996
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 5, 8. Januar 1996
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | Entscheidung Nr. 3/96/EGKS der Kommission vom 21. November 1995 über Beschränkungen der Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Rußland und der Ukraine | |||
* | 96/14/EG: Empfehlung Nr. 4/96/EGKS der Kommission vom 21. November 1995 zur Änderung der Empfehlung Nr. 3118/94/EGKS sowie zur Aufhebung der Empfehlung Nr. 73/95/EGKS | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
96/8/EGKS: | ||||
* | Beschluß der Kommission vom 21. November 1995 über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Russischen Föderation über den Handel mit bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen | |||
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Russischen Föderation über den Handel mit bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen, paraphiert in Brüssel am 3. März 1995 - Vereinbarte Niederschrift - Erklärungen - Protokoll A - Liste der Zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten | ||||
96/9/EGKS: | ||||
* | Beschluß der Kommission vom 21. November 1995 über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Ukraine über den Handel mit bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen | |||
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Ukraine über den Handel mit bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen, paraphiert in Brüssel am 22. Dezember 1994 - Vereinbarte Niederschrift - Erklärungen - Protokoll A - Liste der Zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |