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Document L:1995:051:TOC
Official Journal of the European Communities, L 51, 8 March 1995
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 51, 8. März 1995
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 51, 8. März 1995
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 506/95 DER KOMMISSION vom 7. März 1995 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 284/95 über die Lieferung von Pflanzenöl im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe | ||||
* | Verordnung (EG) Nr. 507/95 der Kommission vom 7. März 1995 zur Einführung endgültiger Höchstmengen für die Einfuhren bestimmter Textilwaren (Kategorien 23 und 24) mit Ursprung in der Republik Indien und bestimmter Textilwaren (Kategorie 23) mit Ursprung in der Republik Indonesien | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 508/95 DER KOMMISSION vom 7. März 1995 zur Festsetzung der Beihilfe für Baumwolle | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 509/95 DER KOMMISSION vom 7. März 1995 zur Festlegung pauschaler Einfuhrpreise für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Eingangspreise | ||||
* | Verordnung (EG) Nr. 510/95 der Kommission vom 7. März 1995 über die außerordentliche Zuteilung zusätzlicher Mengen zu dem für das erste Vierteljahr 1995 für Bananen eröffneten Einfuhrzollkontingent infolge des Wirbelsturms Debbie | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 511/95 DER KOMMISSION vom 7. März 1995 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker | ||||
* | RICHTLINIE 95/5/EG DES RATES vom 27. Februar 1995 zur Änderung der Richtlinie 92/120/EWG über die Gewährung von zeitlich und inhaltlich begrenzten Ausnahmen von den besonderen Hygienevorschriften der Gemeinschaft für die Herstellung und das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse tierischen Ursprungs | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
95/45/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Februar 1995 über die Liste der Betriebe in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, aus denen die Einfuhr frischen Fleisches in die Gemeinschaft zugelassen ist (1) | |||
95/46/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 22. Februar 1995 zur Ermächtigung Portugals, für den Zeitraum vom 1. März bis 30. Juni 1995 bestimmte Rohzuckermengen mit verminderter Abschöpfung aus Drittländern einzuführen (Nur der portugiesische Text ist verbindlich) | |||
95/47/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 22. Februar 1995 zur Änderung der Entscheidung 94/169/EG zur Aufstellung eines ersten Verzeichnisses der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung, die unter das in der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 des Rates festgelegte Ziel 2 fallen | |||
95/48/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 22. Februar 1995 über die von den Mitgliedstaaten zu bestimmenden Zeitpunkte für die Stellung der Beihilfeanträge "Flächen" im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems für bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen ("integriertes System") (Nur der deutsche, griechische, finnische und schwedische Text ist verbindlich) | |||
(1) | Text von Bedeutung für den EWR |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |