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Document L:1994:091:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 91, 8. April 1994


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 91
37. Jahrgang
8. April 1994



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
 

*

Verordnung (EG) Nr. 774/94 des Rates vom 29. März 1994 zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente für hochwertiges Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Weizen und Mengkorn sowie für Kleie und andere Rückstände

1

 

*

VERORDNUNG (EG) Nr. 775/94 DES RATES vom 29. März 1994 zur Eröffnung eines außerordentlichen autonomen Kontingents für die Einfuhr von hochwertigem, frischem, gekühltem oder gefrorenem Rindfleisch der KN-Codes 0201 und 0202 sowie von Erzeugnissen der KN-Codes 0206 10 95 und 0206 29 91 für 1994

4

 

*

VERORDNUNG (EG) Nr. 776/94 DES RATES vom 29. März 1994 zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3035/80 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen und der Kriterien zur Festsetzung des Erstattungsbetrags für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden Waren ausgeführt werden, und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 876/68 über die Grundregeln für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Milch und Milcherzeugnissen und die Kriterien für die Festsetzung der Erstattung

6

 

*

Verordnung (EG) Nr. 777/94 des Rates vom 29. März 1994 zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 1637/91 hinsichtlich der Vergütung an Milcherzeuger für die Verringerung der Referenzmenge

8

  

Verordnung (EG) Nr. 778/94 der Kommission vom 7. April 1994 zur Festsetzung der Mindestabschöpfungen bei der Einfuhr von Olivenöl sowie der Einfuhrabschöpfungen für andere Erzeugnisse des Olivenölsektors

9

 

*

VERORDNUNG (EG) Nr. 779/94 DER KOMMISSION vom 6. April 1994 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

12

 

*

VERORDNUNG (EG) Nr. 780/94 DER KOMMISSION vom 7. April 1994 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1725/79 über die Durchführungsbestimmungen zur Gewährung von Beihilfen für zu Mischfutter verarbeitete Magermilch und für zur Kälberfütterung bestimmtes Magermilchpulver

21

  

Verordnung (EG) Nr. 781/94 der Kommission vom 7. April 1994 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

22

  

Verordnung (EG) Nr. 782/94 der Kommission vom 7. April 1994 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

24

  

Verordnung (EG) Nr. 783/94 der Kommission vom 7. April 1994 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

26

  

Verordnung (EG) Nr. 784/94 der Kommission vom 7. April 1994 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen

28

  

Verordnung (EG) Nr. 785/94 der Kommission vom 7. April 1994 zur Festsetzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichtigung

31

  

Verordnung (EG) Nr. 786/94 der Kommission vom 7. April 1994 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Malz

33

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Kommission

  

94/191/EG, Euratom:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 18. März 1994 zur Änderung der Entscheidung 90/177/Euratom, EWG, mit der Belgien ermächtigt wird, bei der Berechnung der Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel bestimmte Gruppen von Umsätzen nicht zu berücksichtigen und die Grundlage bei bestimmten anderen Gruppen von Umsätzen anhand näherer Schätzungen zu ermitteln (Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich)

35

  

94/192/EG, Euratom:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 18. März 1994 zur Änderung der Entscheidung 90/180/Euratom, EWG, mit der die Niederlande ermächtigt werden, bei der Berechnung der Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel bestimmte Gruppen von Umsätzen nicht zu berücksichtigen und die Grundlage bei bestimmten anderen Gruppen von Umsätzen anhand näherer Schätzungen zu ermitteln (Nur der niederländische Text ist verbindlich)

36

  

94/193/EG, Euratom:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 18. März 1994 zur Änderung der Entscheidung 90/183/Euratom, EWG, mit der Irland ermächtigt wird, bei der Berechnung der Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel bestimmte Gruppen von Umsätzen nicht zu berücksichtigen und die Grundlage bei bestimmten anderen Gruppen von Umsätzen anhand näherer Schätzungen zu ermitteln (Nur der englische Text ist verbindlich)

37

  

94/194/EG, Euratom:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 18. März 1994 zur Änderung der Entscheidung 90/185/Euratom, EWG, mit der Griechenland ermächtigt wird, die Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel anhand näherer Schätzungen zu ermitteln (Nur der griechische Text ist verbindlich)

38




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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