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Document L:1993:091:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 91, 15. April 1993


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 91
36. Jahrgang
15. April 1993



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Verordnung (EWG) Nr. 864/93 der Kommission vom 14. April 1993 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

1

  

Verordnung (EWG) Nr. 865/93 der Kommission vom 14. April 1993 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

3

  

Verordnung (EWG) Nr. 866/93 der Kommission vom 14. April 1993 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand

5

  

Verordnung (EWG) Nr. 867/93 der Kommission vom 14. April 1993 den Angeboten, die aufgrund der zweiten Teilausschreibung im Rahmen der mit der Verordnung (EWG) Nr. 1627/89 eingeführten besonderen Interventionsmaßnahmen eingereicht wurden, nicht stattzugeben

7

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 868/93 der Kommission vom 14. April 1993 zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 3007/84 mit Durchführungsbestimmungen für die Prämie zugunsten der Erzeuger von Schaffleisch hinsichtlich des in Griechenland und Italien geltenden Zeitraums der Prämienbeantragung

8

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 869/93 der Kommission vom 14. April 1993 zur Festsetzung der bei der Einfuhr von Olivenöl mit Ursprung in Tunesien anwendbaren Sonderabschöpfung für das Wirtschaftsjahr 1992/93

9

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 870/93 der Kommission vom 14. April 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2328/91 des Rates hinsichtlich der Anpassung bestimmter in Ecu festgesetzter Beträge aufgrund der Änderung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik anzuwendenden Umrechnungskurse

10

  

Verordnung (EWG) Nr. 871/93 der Kommission vom 14. April 1993 zur Festsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse

12

  

Verordnung (EWG) Nr. 872/93 der Kommission vom 14. April 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 574/93 zur Einführung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von frischen Zitronen mit Ursprung in Zypern

13

  

Verordnung (EWG) Nr. 873/93 der Kommission vom 14. April 1993 betreffend die Festsetzung der Höchstbeträge der Erstattungen bei der Ausfuhr von Olivenöl für die zehnte Teilausschreibung im Rahmen der mit der Verordnung (EWG) Nr. 3143/92 eröffneten Dauerausschreibung

14

  

Verordnung (EWG) Nr. 874/93 der Kommission vom 14. April 1993 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Milch und Milcherzeugnisse

16

  

Verordnung (EWG) Nr. 875/93 der Kommission vom 14. April 1993 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 920/92 durchgeführte 48. Teilausschreibung

19

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Kommission

  

93/212/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 18. März 1993 zur Änderung der Entscheidung 92/452/EWG betreffend die Listen der für die Ausfuhr von Rinderembryonen in die Gemeinschaft zugelassenen Embryo-Entnahmeeinheiten in Drittländern

20

  

93/213/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 18. März 1993 über einen befristeten Versuch hinsichtlich des Höchstgehalts an unschädlichen Verunreinigungen in Sojabohnensaatgut

27

  

93/214/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 18. März 1993 zur Ermächtigung der Französischen republik, vorübergehend Saatgut von Raps zum Verkehr zuzulassen, das den Anforderungen der Richtlinie 69/208/EWG des Rates nicht entspricht

29

  

93/215/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 19. März 1993 zur Ermächtigung der Französischen Republik, vorübergehend sSaatgut von Raps zum Verkehr zuzulassen, das den Anforderungen der Richtlinie 69/208/EWG des Rates nicht entspricht

30




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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