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Document L:1992:396:TOC
Official Journal of the European Communities, L 396, 31 December 1992
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 396, 31. Dezember 1992
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 396, 31. Dezember 1992
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 3917/92 des Rates vom 21. Dezember 1992 zur Verlängerung für 1993 der Verordnungen (EWG) Nr. 3831/90, (EWG) Nr. 3832/90, (EWG) Nr. 3833/90, (EWG) Nr. 3834/90, (EWG) Nr. 3835/90 sowie (EWG) Nr. 3900/91 zur Anwendung allgemeiner Zollpräferenzen für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern im Jahr 1991 und zur Ergänzung der Liste der Begünstigten | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 3918/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten und Gemeinschaftszollplafonds für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren und zur Festlegung ermäßigter beweglicher Teilbeträge für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Ungarn, Polen und dem Gebiet der ehemaligen Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik (TSFR) (1993) | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
92/584/EGKS: | ||||
* | Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 21. Dezember 1992 zur Verlängerung für 1993 der Beschlüsse 90/672/EGKS und 90/673/EGKS über die Anwendung allgemeiner Zollpräferenzen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in Entwicklungsländern im Jahr 1991 | |||
92/585/EGKS: | ||||
* | Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 28. Dezember 1992 über bestimmte Maßnahmen, die im Warenverkehr mit bestimmten, unter den EGKS-Vertrag fallenden Stahlerzeugnissen auf die zwölf Republiken der ehemaligen UdSSR anwendbar sind | |||
92/586/EGKS: | ||||
* | Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 28. Dezember 1992 über bestimmte Maßnahmen, die im Warenverkehr mit bestimmten, unter den EGKS-Vertrag fallenden Stahlerzeugnissen auf Rumänien anwendbar sind | |||
92/587/EGKS: | ||||
* | Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 28. Dezember 1992 über bestimmte Maßnahmen, die im Warenverkehr mit bestimmten, unter den EGKS-Vertrag fallenden Stahlerzeugnissen auf Bulgarien anwendbar sind |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |