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Document L:1992:138:TOC
Official Journal of the European Communities, L 138, 21 May 1992
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 138, 21. Mai 1992
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 138, 21. Mai 1992
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EWG) Nr. 1276/92 der Kommission vom 20. Mai 1992 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1277/92 der Kommission vom 20. Mai 1992 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1278/92 der Kommission vom 20. Mai 1992 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1279/92 der Kommission vom 20. Mai 1992 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1280/92 der Kommission vom 20. Mai 1992 zur Festsetzung der Prämien als Zuschlag zu den Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis | ||||
* | VERORDNUNG (EWG) Nr. 1281/92 DER KOMMISSION vom 19. Mai 1992 zur Festsetzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren # | |||
Verordnung (EWG) Nr. 1282/92 der Kommission vom 20. Mai 1992 mit endgültigen Maßnahmen betreffend die Erteilung von EHM-Lizenzen im Sektor Rindfleisch für den Handel mit Spanien und Portugal | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1283/92 der Kommission vom 20. Mai 1992 zur Festsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1284/92 der Kommission vom 20. Mai 1992 zur Festsetzung des Umfangs, in dem die im April 1992 für die Einfuhr lebender, 160 bis 300 kg schwerer Rinder gemäß den Interimsabkommen zwischen der Gemeinschaft und der Republik Polen, der Republik Ungarn und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik beantragten Lizenzen genehmigt werden können | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1285/92 der Kommission vom 20. Mai 1992 zur Aufhebung der Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Gurken mit Ursprung in Bulgarien | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1286/92 der Kommission vom 20. Mai 1992 über die Entscheidung, der im Rahmen der in der Verordnung (EWG) Nr. 920/92 genannten Dauerausschreibung für Weißzucker durchgeführten dritte Teilausschreibung nicht stattzugeben | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1287/92 der Kommission vom 20. Mai 1992 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 963/91 durchgeführte 54. Teilausschreibung | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1288/92 der Kommission vom 20. Mai 1992 zur Festlegung von Sicherungsmaßnahmen betreffend die zwischen dem 11. und 15. Mai 1992 bezüglich Spanien eingereichten Anträge auf EHM-Lizenzen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse mit Herkunft aus der Zehnergemeinschaft | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1289/92 der Kommission vom 20. Mai 1992 zur Änderung der Einfuhrabschöpfungen für Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnisse | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
92/266/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 27. November 1991 betreffend die Rekonversionstätigkeiten der französischen staatlichen Industrieunternehmen (ohne Stahl, Kohle und Compagnie Générale Maritime) nach Artikel 92 bis 94 EWG-Vertrag (Nur der französische Text ist verbindlich) | |||
92/267/EWG: | ||||
* | BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. Februar 1992 zur Festlegung der Gesamtmengen der Nahrungsmittelhilfe im Rahmen des Programms für 1992 und zur Erstellung des Verzeichnisses der als Nahrungsmittelhilfe zu liefernden Erzeugnisse # | |||
92/268/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 29. April 1992 zur Änderung der Entscheidung 92/256/EWG über die Einfuhrlizenzen für aus Botsuana, Kenia, Madagaskar, Swasiland, Simbabwe und Namibia stammende Erzeugnisse des Sektors Rindfleisch | ||||
92/269/Euratom: | ||||
* | Stellungnahme der Kommission vom 30. April 1992 zu der Wiederaufarbeitungsanlage für Kernbrennstoff Thorp am Standort Sellafield (Vereinigtes Königreich) | |||
92/270/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 4. Mai 1992 die im Rahmen der Ausschreibungen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 838/92 eingereichten Angebote zur Eröffnung der Beihilfe für die private Lagerhaltung von Schlachtkörpern und Schlachtkörperhälften von Lämmern nicht zu berücksichtigen | ||||
92/271/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Mai 1992 über die Einfuhr von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen mit Ursprung in oder Herkunft aus der Republik Bosnien-Herzegowina in die Gemeinschaft | |||
Berichtigungen | ||||
* | BERICHTIGUNG FÜR :# VERORDNUNG (EWG) Nr. 729/92 DES RATES vom 16. März 1992 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von bestimmtem Thermopapier mit Ursprung in Japan und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls # | |||
* | BERICHTIGUNG FÜR :# BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 1992 über den Abschluß - durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft - des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Polen andererseits über Handel und Handelsfragen (92/228/EWG) # | |||
* | BERICHTIGUNG FÜR :# 92/229/EWG: Beschluß des Rates vom 25. Februar 1992 über den Abschluß - durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft - des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik andererseits über Handel und Handelsfragen | |||
* | BERICHTIGUNG FÜR :# 92/230/EWG: Beschluß des Rates vom 25. Februar 1992 über den Abschluß - durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft - des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Ungarn andererseits über Handel und Handelsfragen |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |