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Document L:1992:091:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 91, 7. April 1992


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 91
35. Jahrgang
7. April 1992



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 860/92 DES RATES vom 30. März 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 727/70 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Rohtabak #

1

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 861/92 DES RATES vom 30. März 1992 zur Festsetzung der für Rohtabak der Ernte 1992 geltenden garantierten Höchstmengen #

2

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 862/92 DES RATES vom 30. März 1992 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Sardinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Ursprung in Marokko, für den Zeitraum 1. März bis 30. April 1992 #

5

  

Verordnung (EWG) Nr. 863/92 der Kommission vom 6. April 1992 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

8

  

Verordnung (EWG) Nr. 864/92 der Kommission vom 6. April 1992 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

10

  

VERORDNUNG (EWG) Nr. 865/92 DER KOMMISSION vom 3. April 1992 über die Lieferung von raffiniertem Rapsöl im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe #

12

  

VERORDNUNG (EWG) Nr. 866/92 DER KOMMISSION vom 3. April 1992 über die Lieferung von raffiniertem Rapsöl im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe #

16

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 867/92 DER KOMMISSION vom 6. April 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 391/92 zur Festsetzung der Beihilfen für die Lieferung von Getreide mit Ursprung in der Gemeinschaft an die französischen überseeischen Departements #

20

  

Verordnung (EWG) Nr. 868/92 der Kommission vom 6. April 1992 zur Festsetzung der Beihilfe für Baumwolle

22

  

Verordnung (EWG) Nr. 869/92 der Kommission vom 6. April 1992 zur Einführung eines bei der Einfuhr von Tomaten aus Spanien in die Zehnergemeinschaft zu erhebenden Berichtigungsbetrags

23

  

Verordnung (EWG) Nr. 870/92 der Kommission vom 6. April 1992 zur Änderung der Einfuhrabschöpfungen für Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnisse

24

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Rat

  

92/211/EWG:

 
 

*

Beschluß des Rates vom 30. März 1992 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorübergehende Verlängerung des Abkommens über die Fischereibeziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko sowie des zugehörigen Protokolls für die Zeit vom 1. März bis 30. April 1992

27

  

Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorübergehende Verlängerung des Abkommens über die Fischereibeziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko sowie des zugehörigen Protokolls für die Zeit vom 1. März bis 30. April 1992

28




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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