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Document L:1991:311:TOC
Official Journal of the European Communities, L 311, 12 November 1991
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 311, 12. November 1991
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 311, 12. November 1991
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
...... | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
91/571/EWG: | ||||
* | Beschluß Nr. 1/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Finnland vom 27. August 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen betreffend die Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems | |||
91/572/EWG: | ||||
* | Beschluß Nr. 2/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Finnland vom 27. August 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems | |||
91/573/EWG: | ||||
* | Beschluß Nr. 1/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweden vom 4. September 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen betreffend die Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems | |||
91/574/EWG: | ||||
* | Beschluß Nr. 2/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweden vom 4. September 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems | |||
91/575/EWG: | ||||
* | Beschluß Nr. 1/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Norwegen vom 5. September 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen betreffend die Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems | |||
91/576/EWG: | ||||
* | Beschluß Nr. 2/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Norwegen vom 5. September 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems | |||
91/577/EWG: | ||||
* | Beschluß Nr. 1/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich vom 10. September 1991 zur Ergänzung und Dnderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ]Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen betreffend die Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems | |||
91/578/EWG: | ||||
* | Beschluß Nr. 2/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich vom 10. September 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems | |||
91/579/EWG: | ||||
* | Beschluß Nr. 1/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Island vom 18. September 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder ]Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen betreffend die Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems | |||
91/580/EWG: | ||||
* | Beschluß Nr. 2/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Island vom 18. September 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems | |||
91/581/EWG: | ||||
* | Beschluß Nr. 1/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz vom 27. September 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen betreffend die Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems | |||
91/582/EWG: | ||||
* | Beschluß Nr. 2/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz vom 27. September 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |