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Dokument L:1991:311:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 311, 12. November 1991


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 311
    34. Jahrgang
    12. November 1991



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    ......

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Kommission

      

    91/571/EWG:

     
     

    *

    Beschluß Nr. 1/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Finnland vom 27. August 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen betreffend die Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems

    1

      

    91/572/EWG:

     
     

    *

    Beschluß Nr. 2/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Finnland vom 27. August 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems

    3

      

    91/573/EWG:

     
     

    *

    Beschluß Nr. 1/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweden vom 4. September 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen betreffend die Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems

    5

      

    91/574/EWG:

     
     

    *

    Beschluß Nr. 2/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweden vom 4. September 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems

    6

      

    91/575/EWG:

     
     

    *

    Beschluß Nr. 1/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Norwegen vom 5. September 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen betreffend die Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems

    8

      

    91/576/EWG:

     
     

    *

    Beschluß Nr. 2/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Norwegen vom 5. September 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems

    9

      

    91/577/EWG:

     
     

    *

    Beschluß Nr. 1/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich vom 10. September 1991 zur Ergänzung und Dnderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ]Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen betreffend die Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems

    11

      

    91/578/EWG:

     
     

    *

    Beschluß Nr. 2/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich vom 10. September 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems

    12

      

    91/579/EWG:

     
     

    *

    Beschluß Nr. 1/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Island vom 18. September 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder ]Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen betreffend die Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems

    14

      

    91/580/EWG:

     
     

    *

    Beschluß Nr. 2/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Island vom 18. September 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems

    15

      

    91/581/EWG:

     
     

    *

    Beschluß Nr. 1/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz vom 27. September 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen betreffend die Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems

    17

      

    91/582/EWG:

     
     

    *

    Beschluß Nr. 2/91 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz vom 27. September 1991 zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung über die Überprüfung der Änderungen der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems

    18




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


    Góra