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Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 114, 7. Mai 1991


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 114
34. Jahrgang
7. Mai 1991



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Verordnung (EWG) Nr. 1166/91 der Kommission vom 6. Mai 1991 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

1

  

Verordnung (EWG) Nr. 1167/91 der Kommission vom 6. Mai 1991 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

3

  

Verordnung (EWG) Nr. 1168/91 der Kommission vom 6. Mai 1991 zur Festsetzung des Höchstkaufpreises und der im Rahmen der 44. Teilausschreibung des Ankaufs von Rindfleisch zur Intervention gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1627/89 ankaufbaren Mengen

5

  

VERORDNUNG (EWG) Nr. 1169/91 DER KOMMISSION vom 6. Mai 1991 über Lieferungen von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe #

7

  

VERORDNUNG (EWG) Nr. 1170/91 DER KOMMISSION vom 6. Mai 1991 über die Lieferung von raffiniertem Rapsöl im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe #

14

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 1171/91 DER KOMMISSION vom 6. Mai 1991 zur Festsetzung der Referenzpreise für Kirschen für das Wirtschaftsjahr 1991 #

20

 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 1172/91 DER KOMMISSION vom 6. Mai 1991 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 470/91 über eine zeitweilige Aussetzung der Beitrittsausgleichsbeträge für Futterweichweizen #

22

  

Verordnung (EWG) Nr. 1173/91 der Kommission vom 6. Mai 1991 zur Änderung der Erstattungssätze bei der Ausfuhr von bestimmten Milcherzeugnissen in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden Waren

23

  

Verordnung (EWG) Nr. 1174/91 der Kommission vom 6. Mai 1991 zur Änderung des bei der Einfuhr von Artischocken aus Spanien mit Ausnahme der Kanarischen Inseln in die Zehnergemeinschaft zu erhebenden Berichtigungsbetrags

25

  

Verordnung (EWG) Nr. 1175/91 der Kommission vom 6. Mai 1991 zur Einführung eines bei der Einfuhr von Auberginen aus Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) in die Zehnergemeinschaft zu erhebenden Berichtigungsbetrags

26

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 1176/91 der Kommission vom 6. Mai 1991 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur

27

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Kommission

  

91/241/EWG:

 
 

*

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 13. März 1991 zur Erstellung des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für die Strukturinterventionen der Gemeinschaft in den fünf neuen Ländern und Ost-Berlin in der Bundesrepublik Deutschland (Nur der deutsche Text ist verbindlich) #

30

  

91/242/EWG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 19. April 1991 mit Durchführungsbestimmungen für eine Maßnahme zur Bewertung der nationalen Veterinärbehörden und über die entsprechende finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft

32




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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