This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document L:1990:255:TOC
Official Journal of the European Communities, L 255, 19 September 1990
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 255, 19. September 1990
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 255, 19. September 1990
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EWG) Nr. 2677/90 der Kommission vom 18. September 1990 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2678/90 der Kommission vom 18. September 1990 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2679/90 der Kommission vom 18. September 1990 zur Eröffnung einer Ausschreibung zum Verkauf von Olivenöl aus Beständen der spanischen Interventionsstelle | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2680/90 der Kommission vom 18. September 1990 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2326/90 über die Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von 40 000 Tonnen Mais aus Beständen der deutschen Interventionsstelle | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2681/90 der Kommission vom 18. September 1990 zur Festsetzung der Höhe der variablen Schlachtprämie für Schafe in Großbritannien und der Beträge, die auf die das Gebiet 1 verlassenden Erzeugnisse zu erheben sind | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2682/90 der Kommission vom 18. September 1990 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2683/90 der Kommission vom 18. September 1990 zur Änderung der Einfuhrabschöpfungen für Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnisse | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
90/469/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 5. September 1990 zur Genehmigung einer Abweichung für Italien und zur Festlegung der gleichwertigen gesundheitlichen Bedingungen, die beim Zerlegen vom frischem Fleisch einzuhalten sind | |||
90/470/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 6. September 1990 die im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2436/90 eingereichten Angebote für die Lieferung von geschältem mittelkörnigem Reis und geschältem Langkornreis A nach der Insel Réunion nicht zu berücksichtigen | ||||
90/471/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 11. September 1990 zur Ermächtigung der Niederlande, für die Anträge auf Prämie für die Erhaltung des Mutterkuhbestandes eine Mindestzahl Tiere vorzusehen (Nur der niederländische Text ist verbindlich) | |||
Berichtigungen | ||||
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2643/90 der Kommission vom 13. September 1990 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Milch und Milcherzeugnisse (ABl. Nr. L 251 vom 14.9.1990) |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |