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Document L:1990:208:TOC
Official Journal of the European Communities, L 208, 7 August 1990
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 208, 7. August 1990
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 208, 7. August 1990
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EWG) Nr. 2314/90 der Kommission vom 6. August 1990 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2315/90 der Kommission vom 6. August 1990 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
VERORDNUNG ( EWG ) NR. 2316/90 DER KOMMISSION VOM 6. AUGUST 1990 UEBER DIE LIEFERUNG VON RAFFINIERTEM RAPSOEL IM RAHMEN DER NAHRUNGSMITTELHILFE | ||||
VERORDNUNG ( EWG ) NR. 2317/90 DER KOMMISSION VOM 6. AUGUST 1990 UEBER DIE LIEFERUNG VERSCHIEDENER PARTIEN WEISSZUCKER IM RAHMEN DER NAHRUNGSMITTELHILFE | ||||
VERORDNUNG ( EWG ) NR. 2318/90 DER KOMMISSION VOM 6. AUGUST 1990 UEBER LIEFERUNGEN VON GETREIDE IM RAHMEN DER NAHRUNGSMITTELHILFE | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2319/90 der Kommission vom 6. August 1990 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1627/89 über den Ankauf von Rindfleisch durch Ausschreibung | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2320/90 der Kommission vom 6. August 1990 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
90/402/EWG: | ||||
* | ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 27. Juli 1990 zur Aenderung der Siebenten Entscheidung 85/355/EWG ueber die Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Saatgutvermehrungsbestaenden in dritten Laendern und der Siebenten Entscheidung 85/356/EWG ueber die Gleichstellung von in dritten Laendern erzeugtem Saatgut | |||
90/403/EWG: | ||||
* | ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 27. Juli 1990 zur Aenderung der Entscheidung 81/956/EWG ueber die Gleichstellung von in dritten Laendern erzeugten Pflanzkartoffeln | |||
90/404/EWG: | ||||
* | Richtlinie 90/404/EWG des Rates vom 27. Juli 1990 zur Änderung der Richtlinie 66/403/EWG über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln | |||
90/405/EWG: | ||||
* | Beschluß des Rates vom 27. Juli 1990 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur vorübergehenden Verlängerung des Protokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Senegal über die Fischerei vor der senegalesischen Küste für die Zeit vom 1. bis 30. April 1990 | |||
Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorübergehende Verlängerung des Protokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Senegal über die Fischerei vor der senegalesischen Küste für die Zeit vom 1. bis 30. April 1990 | ||||
90/406/EWG: | ||||
* | Beschluß des Rates vom 27. Juli 1990 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Gambia über die Fischerei vor der Küste Gambias für die Zeit vom 1. Juli 1990 bis zum 30. Juni 1993 | |||
Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Gambia über die Fischerei vor der Küste Gambias für die Zeit vom 1. Juli 1990 bis zum 30. Juni 1993 | ||||
90/407/EWG: | ||||
* | Beschluß des Rates vom 27. Juli 1990 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fischereirechte und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Senegal über die Fischerei vor der senegalesischen Küste für die Zeit vom 1. Mai 1990 bis zum 30. April 1992 | |||
Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fischereirechte und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Senegal über die Fischerei vor der senegalesischen Küste für die Zeit vom 1. Mai 1990 bis zum 30. April 1992 | ||||
90/408/EWG: | ||||
* | Beschluß des Rates vom 27. Juli 1990 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls Nr. 2 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für die Langustenfischerei und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen über die Fischereibeziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko für die Zeit vom 1. April 1990 bis zum 31. März 1991 | |||
Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls Nr. 2 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für die Langustenfischerei und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen über die Fischereibeziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko für die Zeit vom 1. April bis zum 31. März 1991 | ||||
90/409/EWG: | ||||
* | Beschluß des Rates vom 27. Juli 1990 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik Angola über die Fischerei vor der Küste Angolas für die Zeit vom 3. Mai 1990 bis zum 2. Mai 1992 | |||
Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik Angola über die Fischerei vor der Küste Angolas für die Zeit vom 3. Mai 1990 bis zum 2. Mai 1992 |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |