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Document L:1989:015:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 15, 19. Januar 1989


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 15
    32. Jahrgang
    19. Januar 1989



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Verordnung (EWG) Nr. 102/89 der Kommission vom 18. Januar 1989 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

    1

      

    Verordnung (EWG) Nr. 103/89 der Kommission vom 18. Januar 1989 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

    3

     

    *

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 104/89 DER KOMMISSION vom 17. Januar 1989 zur Festsetzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren #

    5

      

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 105/89 DER KOMMISSION vom 17. Januar 1989 über die Lieferung von raffiniertem Rapsöl an Bangladesch im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe #

    8

      

    Verordnung (EWG) Nr. 106/89 der Kommission vom 18. Januar 1989 über den Verkauf von entbeintem Rindfleisch aus Beständen bestimmter Interventionsstellen im Wege der Einzelausschreibung

    11

      

    Verordnung (EWG) Nr. 107/89 der Kommission vom 18. Januar 1989 zur Festsetzung der Mindestverkaufspreise für entbeintes Rindfleisch bei Ausschreibungen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2326/79

    12

      

    Verordnung (EWG) Nr. 108/89 der Kommission vom 18. Januar 1989 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand

    14

      

    Verordnung (EWG) Nr. 109/89 der Kommission vom 18. Januar 1989 zur Festsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse

    16

      

    Verordnung (EWG) Nr. 110/89 der Kommission vom 18. Januar 1989 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1035/88 durchgeführte 37. Teilausschreibung

    17

      

    Verordnung (EWG) Nr. 111/89 der Kommission vom 18. Januar 1989 zur Festsetzung der Beträge, welche im Sektor Rindfleisch auf Erzeugnisse, die das Vereinigte Königreich in der Woche vom 26. Dezember 1988 bis 1. Januar 1989 verlassen haben, erhoben werden

    18

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Kommission

      

    89/31/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 1988 zur Änderung der Entscheidung 80/775/EWG zur Festlegung der Kontrollmethoden für die Beibehaltung des amtlich anerkannt brucellosefreien Status der Rinderbestände in bestimmten Gebieten der Bundesrepublik Deutschland (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

    20

      

    89/32/EWG:

     
     

    *

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 21. Dezember 1988 zur Genehmigung der von Griechenland, Italien und Portugal für Pflanzkartoffeln mit Ursprung in Kanada vorgesehenen Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 77/93/EWG des Rates (Nur der griechische, der italienische und der portugiesische Text sind verbindlich) #

    21

      

    89/33/EWG:

     
     

    *

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 21. Dezember 1988 über die Erstellung einer Vorbilanz für 1989 für lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels #

    24

      

    89/34/EWG:

     
     

    *

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22. Dezember 1988 zur Billigung des Nachtrags zu der Entscheidung 88/171/EWG zur Genehmigung des Programms im Rahmen der gemeinsamen Maßnahme zur Förderung der Landwirtschaft durch Verbesserung der Zucht von Fleischrinderrassen in bestimmten benachteiligten Gebieten Frankreichs gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1400/86 des Rates (Nur der französische Text ist verbindlich) #

    26

      

    89/35/EWG:

     
     

    *

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22. Dezember 1988 zur Genehmigung des den Baumwollsektor in Griechenland betreffenden neuen Programms gemäß Verordnung (EWG) Nr. 389/82 des Rates (Nur der griechische Text ist verbindlich) #

    27

      

    89/36/EWG:

     
     

    *

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 23. Dezember 1988 über den Abschluß der von den Mitgliedstaaten für Ausgaben der Nahrungsmittelhilfe in Form von landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingereichten Rechnungen für die Haushaltsjahre 1980 bis 1983 (Nur der deutsche, der dänische, der englische, der französische und der griechische Text sind verbindlich) #

    28

      

    89/37/EWG:

     
     

    *

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 29. Dezember 1988 zur Verlängerung des Zeitraums, in dem Saatgut Baumwoll- und Sojasorten Verkehrsbeschränkungen hinsichtlich der Sorte unterliegen kann, in Griechenland (Nur der griechische Text ist verbindlich) #

    35

      

    89/38/EWG:

     
     

    *

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22. Dezember 1988 zur Änderung der Entscheidung 87/544/EWG zur Ermächtigung Belgiens, für die Anträge auf Sonderprämie für Rindfleischerzeuger eine Mindestzahl Tiere vorzusehen (Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich) #

    37

      

    89/39/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 30. Dezember 1988 zur Änderung der Entscheidung 86/477/EWG zur Genehmigung eines Integrierten Mittelmeerprogramms für die Insel Kreta (Griechenland)

    38

     
      

    Berichtigungen

     
     

    *

    Berichtigung der Entscheidung 88/585/EWG der Kommission vom 11. November 1988 zur Genehmigung der Änderung der von der Portugiesischen Republik gemäß Verordnung (EWG) Nr. 3828/85 erstellten Programme betreffend die Verbände zur Föderung der Tiergesundheit, die Entwicklung der Landwirtschaft und Schafhaltung in Mertola (ABl. Nr. L 315 vom 22.11.1988)

    39

     

    *

    Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 4096/88 des Rates vom 16. Dezember 1988 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte auf den Kanarischen Inseln verarbeitete Tabake (1989) (ABl. Nr. L 363 vom 30.12.1988)

    39




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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