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Document L:1988:033:TOC
Official Journal of the European Communities, L 33, 5 February 1988
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 33, 5. Februar 1988
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 33, 5. Februar 1988
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 328/88 des Rates vom 2. Februar 1988 zur Einführung eines Gemeinschaftsprogramms zugunsten der Umstellung von Eisen- und Stahlrevieren (Programm RESIDER) | |||
Verordnung (EWG) Nr. 329/88 der Kommission vom 4. Februar 1988 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 330/88 der Kommission vom 4. Februar 1988 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 331/88 der Kommission vom 4. Februar 1988 zur Festsetzung der Mindestabschöpfungen bei der Einfuhr von Olivenöl sowie der Einfuhrabschöpfungen für andere Erzeugnisse des Olivenölsektors | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 332/88 der Kommission vom 3. Februar 1988 zur Regelung der Einfuhr in die Gemeinschaft von bestimmten Textilwaren (Kategorie 1) mit Ursprung in Indien | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 333/88 der Kommission vom 4. Februar 1988 über die Nichterhebung einer Ausgleichsabgabe bei Einfuhren von Wein mit Ursprung in und Herkunft aus bestimmten Drittländern | |||
Verordnung (EWG) Nr. 334/88 der Kommission vom 4. Februar 1988 zur Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 4114/87 zur Änderung der Beitrittsausgleichsbeträge im Handel mit unter die Verordnungen (EWG) Nr. 3033/80 und (EWG) Nr. 3035/80 fallenden Waren | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 335/88 der Kommission vom 4. Februar 1988 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 336/88 der Kommission vom 4. Februar 1988 zur Festsetzung der Beihilfe für Ölsaaten | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 337/88 der Kommission vom 4. Februar 1988 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 338/88 der Kommission vom 4. Februar 1988 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Malz | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 339/88 der Kommission vom 4. Februar 1988 zur Festsetzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichtigung | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 340/88 der Kommission vom 4. Februar 1988 über die Aussetzung der Vorausfestsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weizen und Kleber von Weizen | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
88/64/EGKS: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 1987 zur Genehmigung von Beihilfen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten des Steinkohlenbergbaus im Jahr 1988 (Nur der deutsche Text ist verbindlich) | |||
88/65/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 1987 zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, die Einfuhren bestimmter in den anderen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindlichen Fernsehgeräte mit Ursprung in der Volksrepublik China einer innergemeinschaftlichen Überwachung zu unterwerfen (Nur der englische Text ist verbindlich) | |||
88/66/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 1987 zur Änderung der Entscheidung 87/257/EWG über eine Liste der Betriebe in den Vereinigten Staaten von Amerika, die zur Einfuhr frischen Fleisches in die Gemeinschaft zugelassen sind | |||
88/67/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 1987 zur Änderung der Entscheidung 87/258/EWG über eine Liste der Betriebe in Kanada, die zur Einfuhr frischen Fleisches in die Gemeinschaft zugelassen sind | |||
88/68/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 1987 über die anfängliche Bewilligung für Dänemark eines Teils der Mittel, die im Haushaltsjahr 1988 für die zur Verfügungstellung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen an bezeichnete Organisationen zur Verteilung an stark benachteiligte Personen in der Gemeinschaft zu verbuchen sind | |||
88/69/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 1987 über die anfängliche Bewilligung für die Niederlande eines Teils der Mittel, die im Haushaltsjahr 1988 für die zur Verfügungstellung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen an bezeichnete Organisationen zur Verteilung an stark benachteiligte Personen in der Gemeinschaft zu verbuchen sind | |||
88/70/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 23. Dezember 1987 über die anfängliche Bewilligung für Belgien eines Teils der Mittel, die im Haushaltsjahr 1988 für die zur Verfügungstellung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen an bezeichnete Organisationen zur Verteilung an stark benachteiligte Personen in der Gemeinschaft zu verbuchen sind | |||
Berichtigungen | ||||
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 3541/87 der Kommission vom 25. November 1987 zur Festsetzung der Höhe der variablen Schlachtprämie für Schafe in Großbritannien und der Beträge, die auf die das Gebiet 5 verlassenden Erzeugnisse zu erheben sind (ABl. Nr. L 336 vom 26.11.1987) | ||||
* | BERICHTIGUNG FÜR :# Verordnung (EWG) Nr. 3977/87 des Rates vom 21. Dezember 1987 über die zulässigen Gesamtfangmengen und über Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände oder Bestandsgruppen (1988) |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |