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Document L:1987:315:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 315, 5. November 1987


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 315
    30. Jahrgang
    5. November 1987



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Verordnung (EWG) Nr. 3311/87 der Kommission vom 20. Oktober 1987 zur endgültigen Festsetzung des vor dem 1. Oktober 1987 anwendbaren Beihilfebetrags für Sonnenblumenkerne für das Wirtschaftsjahr 1987/88

    1

      

    Verordnung (EWG) Nr. 3312/87 der Kommission vom 4. November 1987 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

    18

      

    Verordnung (EWG) Nr. 3313/87 der Kommission vom 4. November 1987 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

    20

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 3314/87 der Kommission vom 3. November 1987 über die Einstellung des Makrelenfangs durch Schiffe unter niederländischer Flagge

    22

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 3315/87 der Kommission vom 3. November 1987 über die Einstellung der Makrelenfangs durch Schiffe unter der Flagge des Vereinigten Königreichs

    23

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 3316/87 der Kommission vom 4. November 1987 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 756/70 über die Gewährung von Beihilfen für Magermilch, die zu Kasein und Kaseinaten verarbeitet worden ist

    24

      

    Verordnung (EWG) Nr. 3317/87 der Kommission vom 4. November 1987 über die Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von 41 227 Tonnen Weichweizen aus Beständen der italienischen Interventionsstelle

    25

      

    Verordnung (EWG) Nr. 3318/87 der Kommission vom 4. November 1987 zur Festsetzung der Höhe der variablen Schlachtprämie für Schafe in Großbritannien und der Beträge, die auf die das Gebiet 5 verlassenden Erzeugnisse zu erheben sind

    26

      

    Verordnung (EWG) Nr. 3319/87 der Kommission vom 4. November 1987 über die Festsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse

    28

      

    Verordnung (EWG) Nr. 3320/87 der Kommission vom 4. November 1987 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

    29

      

    Verordnung (EWG) Nr. 3321/87 der Kommission vom 4. November 1987 zur Änderung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand

    30

      

    Verordnung (EWG) Nr. 3322/87 der Kommission vom 4. November 1987 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1092/87 durchgeführte 27. Teilausschreibung

    32

      

    Verordnung (EWG) Nr. 3323/87 der Kommission vom 4. November 1987 zur Änderung der Einfuhrabschöpfungen für Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnisse

    33

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Kommission

      

    87/535/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 23. Oktober 1987 zur Berichtigung der Entscheidung 87/233/EWG zur Anerkennung, daß die Nachfrage die Erzeugung an bestimmten Qualitätsweinen b. A. wegen der qualitativen Merkmale dieser Weine weit überschreitet (Nur der spanische, französische und italienische Text sind verbindlich)

    35

     
      

    Berichtigungen

     
      

    Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2947/87 der Kommission vom 30. September 1987 zur Festsetzung der Beihilfe für Erbsen, Puffbohnen, Ackerbohnen und Süßlupinen (ABl. Nr. L 278 vom 1. 10. 1987)

    39




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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