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Document L:1987:300:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 300, 23. Oktober 1987


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 300
30. Jahrgang
23. Oktober 1987



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
 

*

Verordnung (EWG) Nr. 3144/87 des Rates vom 19. Oktober 1987 zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige industrielle Waren

1

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 3145/87 des Rates vom 19. Oktober 1987 zur Aufstockung des für das Jahr 1987 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 6 Gewichtshundertteilen oder mehr der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs

3

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 3146/87 des Rates vom 19. Oktober 1987 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein

4

  

Verordnung (EWG) Nr. 3147/87 der Kommission vom 22. Oktober 1987 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

6

  

Verordnung (EWG) Nr. 3148/87 der Kommission vom 22. Oktober 1987 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

8

  

Verordnung (EWG) Nr. 3149/87 der Kommission vom 22. Oktober 1987 zur Festsetzung der Mindestabschöpfungen bei der Einfuhr von Olivenöl sowie der Einfuhrabschöpfungen für andere Erzeugnisse des Olivenölsektors

10

  

Verordnung (EWG) Nr. 3150/87 der Kommission vom 22. Oktober 1987 über die Eröffnung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von 500 000 Tonnen Hartweizen aus Beständen der italienischen Interventionsstelle

13

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 3151/87 der Kommission vom 22. Oktober 1987 über die Fangmeldungen von Fischereifahrzeugen unter der Flagge eines Mitgliedstaats, die in den Fischereigebieten bestimmter Entwicklungsländer fischen

15

  

Verordnung (EWG) Nr. 3152/87 der Kommission vom 22. Oktober 1987 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Obst und Gemüse

19

  

Verordnung (EWG) Nr. 3153/87 der Kommission vom 22. Oktober 1987 zur Festsetzung der Beträge, welche im Sektor Rindfleisch auf Erzeugnisse, die das Vereinigte Königreich in der Woche vom 5. bis 11. Oktober 1987 verlassen haben, erhoben werden

23

  

Verordnung (EWG) Nr. 3154/87 der Kommission vom 22. Oktober 1987 zur Festsetzung der Beihilfe für Ölsaaten

25

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Rat

  

87/518/EWG:

 
 

*

Beschluß des Rates vom 19. Oktober 1987 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Abkommens zur Änderung des am 1. Februar 1984 in Brüssel unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe über die Fischerei vor der Küste von São Tomé und Príncipe für die Zeit ab 1. Juni 1987

31

  

Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Abkommens zur Änderung des am 1. Februar 1984 in Brüssel unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe über die Fischerei vor der Küste von São Tomé und Príncipe für die Zeit ab 1. Juni 1987

33

  

Abkommen zur Änderung des am 1. Februar 1984 in Brüssel unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe über die Fischerei vor der Küste von São Tomé und Príncipe

34

  

Protokoll zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung für die Zeit vom 1. Juni 1987 bis zum 31. Mai 1990

37




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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