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Document L:1986:063:TOC
Official Journal of the European Communities, L 63, 5 March 1986
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 63, 5. März 1986
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 63, 5. März 1986
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 690/86 des Rates vom 3. März 1986 zur Anwendung des Beschlusses Nr. 1/86 des AKP-EWG-Ministerrates über die Verlängerung des Beschlusses Nr. 2/85 betreffend die ab dem 1. März 1985 geltenden Übergangsmaßnahmen | |||
Beschluß Nr. 1/86 des AKP-EWG-Ministerrates vom 28. Februar 1986 zur Verlängerung des Beschlusses Nr. 2/85 betreffend die ab dem 1. März 1985 geltenden Übergangsmaßnahmen | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 691/86 des Rates vom 3. März 1986 zur Festlegung der vorläufigen Handelsregelung Spaniens und Portugals mit den AKP-Staaten | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 692/86 des Rates vom 3. März 1986 zur Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 486/85 über die Regelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse und bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren mit Ursprung in den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) oder in den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
86/46/EWG: | ||||
* | Beschluß des Rates vom 3. März 1986 zur Verlängerung des Beschlusses 80/1186/EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft | |||
86/47/EWG: | ||||
* | Beschluß des Rates vom 3. März 1986 zur Festlegung der Handelsregelung Spaniens und Portugals mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) | |||
86/48/EGKS: | ||||
* | Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 3. März 1986 zur Verlängerung des Beschlusses 80/1187/EGKS zur Eröffnung von Zollpräferenzen für die unter den EGKS-Vertrag fallenden Waren mit Ursprung in den mit der Gemeinschaft assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten | |||
86/49/EGKS: | ||||
* | Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 3. März 1986 zur Festlegung der vorläufigen Handelsregelung Spaniens und Portugals mit den Staaten in Afrika, dem karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) für die unter den EGKS-Vertrag fallenden Waren | |||
86/50/EGKS: | ||||
* | Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 3. März 1986 zur Festlegung der Handelsregelung Spaniens und Portugals mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) für die unter den EGKS-Vertrag fallenden Waren | |||
* | Erklärungen |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |