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Document L:1985:212:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 212, 9. August 1985


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 212
    28. Jahrgang
    9. August 1985



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Verordnung (EWG) Nr. 2270/85 der Kommission vom 8. August 1985 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

    1

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2271/85 der Kommission vom 8. August 1985 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

    3

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2272/85 der Kommission vom 8. August 1985 zur Festsetzung der Mindestabschöpfungen bei der Einfuhr von Olivenöl sowie der Einfuhrabschöpfungen für andere Erzeugnisse des Olivenölsektors

    5

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2273/85 der Kommission vom 29. Juli 1985 zur Gewährung einer Beihilfe für die Verwendung von konzentriertem Traubenmost und rektifiziertem konzentriertem Traubenmost für die Weinbereitung im Weinwirtschaftsjahr 1985/86

    8

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2274/85 der Kommission vom 29. Juli 1985 mit Durchführungsbestimmungen zu der Beihilferegelung für die Verwendung von konzentriertem Traubenmost zur Herstellung bestimmter Erzeugnisse im Vereinigten Königreich und in Irland sowie zur Festsetzung eines Beihilfebetrags für das Weinwirtschaftsjahr 1985/86

    10

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2275/85 der Kommission vom 29. Juli 1985 über Durchführungsbestimmungen zu der Beihilferegelung für die Verwendung von Trauben, Traubenmost und konzentriertem Traubenmost zur Herstellung von Traubensaft und zur Festsetzung des Beihilfebetrags für das Weinwirtschaftsjahr 1985/86

    14

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2276/85 der Kommission vom 7. August 1985 zur Wiedererhebung der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte Waren mit Ursprung in Jugoslawien

    18

      

    VERORDNUNG ( EWG ) NR. 2277/85 DER KOMMISSION VOM 7. AUGUST 1985 UEBER DIE LIEFERUNG VON WEICHWEIZENMEHL AN DIE ARABISCHE REPUBLIK AEGYPTEN IM RAHMEN DER NAHRUNGSMITTELHILFE

    20

      

    VERORDNUNG ( EWG ) NR. 2278/85 DER KOMMISSION VOM 7. AUGUST 1985 UEBER LIEFERUNGEN VON GETREIDE UND REIS AN NICHTREGIERUNGSORGANISATIONEN ( NRO ) IM RAHMEN DER NAHRUNGSMITTELHILFE

    22

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2279/85 der Kommission vom 8. August 1985 zur Festsetzung der Beträge, welche im Sektor Rindfleisch auf Erzeugnisse, die das Vereinigte Königreich in der Woche vom 17. bis 23. Juni 1985 verlassen haben, erhoben werden

    25

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2280/85 der Kommission vom 8. August 1985 zur Einführung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von bestimmten Pflaumensorten mit Ursprung in Jugoslawien

    27

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2281/85 der Kommission vom 8. August 1985 zur Festsetzung der Beihilfe für Ölsaaten

    29

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2282/85 der Kommission vom 8. August 1985 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

    32

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2283/85 der Kommission vom 8. August 1985 zur Änderung der Einfuhrabschöpfungen für Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnisse

    33

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2284/85 der Kommission vom 8. August 1985 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen

    35

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2285/85 der Kommission vom 8. August 1985 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Malz

    39

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2286/85 der Kommission vom 8. August 1985 zur Festsetzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichtigung

    41

     
      

    Berichtigungen

     
     

    *

    Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1736/85 des Rates vom 4. Juni 1985 zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige industrielle Waren (ABl. Nr. L 170 vom 1. 7. 1985)

    43




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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