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Document L:1983:038:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 38, 10. Februar 1983


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 38
    26. Jahrgang
    10. Februar 1983



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Verordnung (EWG) Nr. 323/83 der Kommission vom 9. Februar 1983 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

    1

      

    Verordnung (EWG) Nr. 324/83 der Kommission vom 9. Februar 1983 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

    3

      

    Verordnung (EWG) Nr. 325/83 der Kommission vom 9. Februar 1983 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis

    5

      

    Verordnung (EWG) Nr. 326/83 der Kommission vom 9. Februar 1983 zur Festsetzung der Prämien als Zuschlag zu den Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis

    7

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 327/83 der Kommission vom 8. Februar 1983 über die Festsetzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren

    9

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 328/83 der Kommission vom 9. Februar 1983 zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 998/68, (EWG) Nr. 2260/69 und (EWG) Nr. 1570/71 über die Nichtfestsetzung von Zusatzbeträgen bei Einfuhren von lebenden und geschlachteten Schweinen sowie bestimmten Teilstücken von Schweinen aus Ungarn, Rumänien und Bulgarien

    12

      

    Verordnung (EWG) Nr. 329/83 der Kommission vom 9. Februar 1983 zur Durchführung einer Ausschreibung der Abschöpfung und/oder der Erstattung für die Ausfuhr von Weichweizen nach den Ländern der Zone IV a) und b)

    15

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 330/83 der Kommission vom 9. Februar 1983 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2742/82 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von getrockneten Trauben

    18

      

    Verordnung (EWG) Nr. 331/83 der Kommission vom 9. Februar 1983 über die Entscheidung, der im Rahmen der in der Verordnung (EWG) Nr. 2013/82 genannten Hauptdauerausschreibung durchgeführten 22. Teilausschreibung für Rohzucker nicht stattzugeben

    19

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Kommission

      

    83/32/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 14. Januar 1983 über den vom Königreich Belgien vorgelegten Rechnungsabschluß für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, für das Haushaltsjahr 1976 finanzierten Ausgaben (Nur der französische und niederländische Text sind verbindlich)

    20

      

    83/33/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 14. Januar 1983 über den vom Königreich Dänemark vorgelegten Rechnungsabschluß für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, für das Haushaltsjahr 1976 finanzierten Ausgaben (Nur der dänische Text ist verbindlich)

    22

      

    83/34/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 14. Januar 1983 über den von der Bundesrepublik Deutschland vorgelegten Rechnungsabschluß für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, für das Haushaltsjahr 1976 finanzierten Ausgaben (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

    24

      

    83/35/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 14. Januar 1983 über den von der Französischen Republik vorgelegten Rechnungsabschluß für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, für das Haushaltsjahr 1976 finanzierten Ausgaben (Nur der französische Text ist verbindlich)

    26

      

    83/36/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 14. Januar 1983 über den von Irland vorgelegten Rechnungsabschluß für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, für das Haushaltsjahr 1976 finanzierten Ausgaben (Nur der englische Text ist verbindlich)

    28

      

    83/37/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 14. Januar 1983 über den von der Italienischen Republik vorgelegten Rechnungsabschluß für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, für das Haushaltsjahr 1976 finanzierten Ausgaben (Nur der italienische Text ist verbindlich)

    30

      

    83/38/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 14. Januar 1983 über den vom Großherzogtum Luxemburg vorgelegten Rechnungsabschluß für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, für das Haushaltsjahr 1976 finanzierten Ausgaben (Nur der französische Text ist verbindlich)

    32

      

    83/39/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 14. Januar 1983 über den vom Königreich der Niederlande vorgelegten Rechnungsabschluß für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, für das Haushaltsjahr 1976 finanzierten Ausgaben (Nur der niederländische Text ist verbindlich)

    34

      

    83/40/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 14. Januar 1983 über den vom Vereinigten Königreich vorgelegten Rechnungsabschluß für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, für das Haushaltsjahr 1976 finanzierten Ausgaben (Nur der englische Text ist verbindlich)

    36

     
      

    Berichtigungen

     
      

    Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 299/83 der Kommission vom 31. Januar 1983 über die Lieferung verschiedener Partien Magermilchpulver im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe (ABl. Nr. L 35 vom 7. 2. 1983)

    38




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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