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Document L:1982:385:TOC
Official Journal of the European Communities, L 385, 31 December 1982
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 385, 31. Dezember 1982
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 385, 31. Dezember 1982
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 3627/82 des Rates vom 21. Dezember 1982 über die Durchführung des Beschlusses Nr. 2/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich zur Ergänzung der Anhänge II und III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ,,Erzeugnisse mit Ursprung in' ' oder ,,Ursprungserzeugnisse' ' und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch Aufnahme alternativer Prozentregeln für die Waren der Kapitel 84 bis 92 des Zolltarifschemas des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens | |||
Beschluß Nr. 2/82 des Gemischten Ausschusses EWG- Österreich vom 7. Dezember 1982 zur Ergänzung der Anhänge II und III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch Aufnahme alternativer Prozentregein für die Waren der Kapitel 84 bis 92 des Zolltarifschemas des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 3628/82 des Rates vom 21. Dezember 1982 über die Durchführung des Beschlusses Nr. 2/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Finnland zur Ergänzung der Anhänge II und III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ,,Erzeugnisse mit Ursprung in' ' oder ,,Ursprungserzeugnisse' ' und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch Aufnahme alternativer Prozentregeln für die Waren der Kapitel 84 bis 92 des Zolltarifschemas des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens | |||
Beschluß Nr. 2/82 des Gemischten Ausschusses EWG- Finnland vom 15. Dezember 1982 zur Ergänzung der Anhänge II und III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch Aufnahme alternativer Prozentregeln für die Waren der Kapitel 84 bis 92 des Zolltarifschemas des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 3629/82 des Rates vom 21. Dezember 1982 über die Durchführung des Beschlusses Nr. 2/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Island zur Ergänzung der Anhänge II und III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ,,Erzeugnisse mit Ursprung in' ' oder ,,Ursprungserzeugnisse' ' und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch Aufnahme alternativer Prozentregeln für die Waren der Kapitel 84 bis 92 des Zolltarifschemas des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens | |||
Beschluß Nr. 2/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Island vom 30. November 1982 zur Ergänzung der Anhänge II und III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch Aufnahme alternativer Prozentregeln für die Waren der Kapitel 84 bis 92 des Zolltarifschemas des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 3630/82 des Rates vom 21. Dezember 1982 über die Durchführung des Beschlusses Nr. 2/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Norwegen zur Ergänzung der Anhänge II und III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ,,Erzeugnisse mit Ursprung in' ' oder ,,Ursprungserzeugnisse' ' und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch Aufnahme alternativer Prozentregeln für die Waren der Kapitel 84 bis 92 des Zolltarifschemas des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens | |||
Beschluß Nr. 2/82 des Gemischten Ausschusses EWG- Norwegen vom 30. November 1982 zur Ergänzung der Anhänge II und III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch Aufnahme alternativer Prozentregeln für die Waren der Kapitel 84 bis 92 des Zolltarifschemas des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 3631/82 des Rates vom 21. Dezember 1982 über die Durchführung des Beschlusses Nr. 2/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Portugal zur Ergänzung der Anhänge II und III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ,,Erzeugnisse mit Ursprung in' ' oder ,,Ursprungserzeugnisse' ' und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch Aufnahme alternativer Prozentregeln für die Waren der Kapitel 84 bis 92 des Zolltarifschemas des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens | |||
Beschluß Nr. 2/82 des Gemischten Ausschusses EWG- Portugal vom 9. Dezember 1982 zur Ergänzung der Anhänge II und III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch Aufnahme alternativer Prozentregeln für die Waren der Kapitel 84 bis 92 des Zolltarifschemas des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 3632/82 des Rates vom 21. Dezember 1982 über die Durchführung des Beschlusses Nr. 2/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweden zur Ergänzung der Anhänge II und III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ,,Erzeugnisse mit Ursprung in' ' oder ,,Ursprungserzeugnisse' ' und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch Aufnahme alternativer Prozentregeln für die Waren der Kapitel 84 bis 92 des Zolltarifschemas des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens | |||
Beschluß Nr. 2/82 des Gemischten Ausschusses EWG- Schweden vom 6. Dezember 1982 zur Ergänzung der Anhänge II und III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch Aufnahme alternativer Prozentregeln für die Waren der Kapitel 84 bis 92 des Zolltarifschemas des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 3633/82 des Rates vom 21. Dezember 1982 über die Durchführung des Beschlusses Nr. 2/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz zur Ergänzung der Anhänge II und III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ,,Erzeugnisse mit Ursprung in' ' oder ,,Ursprungserzeugnisse' ' und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch Aufnahme alternativer Prozentregeln für die Waren der Kapitel 84 bis 92 des Zolltarifschemas des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesenss | |||
Beschluß Nr. 2/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz vom 8. Dezember 1982 zur Ergänzung der Anhänge II und III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch Aufnahme alternativer Prozentregeln für die Waren der Kapitel 84 bis 92 des Zolltarifschemas des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |