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Document L:1981:314:TOC
Official Journal of the European Communities, L 314, 4 November 1981
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 314, 4. November 1981
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 314, 4. November 1981
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EWG) Nr. 3147/81 der Kommission vom 3. November 1981 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 3148/81 der Kommission vom 3. November 1981 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 3149/81 der Kommission vom 30. Oktober 1981 zur Einreihung von Waren in die Tarifstelle 38.19 T des Gemeinsamen Zolltarifs | |||
Verordnung (EWG) Nr. 3150/81 der Kommission vom 3. November 1981 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß-und Rohzucker | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 3151/81 der Kommission vom 3. November 1981 zur Änderung der Einfuhrabschöpfungen für Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnisse | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 3152/81 des Rates vom 3. November 1981 zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Heringsarten der Tarifstelle ex 16.04 C II | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
81/838/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1981 zur Änderung der Entscheidung 81/798/EWG der Kommission vom 21. September 1981 über die Erteilung von Einfuhrlizenzen für aus Botsuana, Kenia, Madagaskar und Swasiland stammende Erzeugnisse des Sektors Rindfleisch | ||||
81/839/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1981 mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,VIRTIS- Homogenizer, model 45" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
81/840/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1981 mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,AMTI- Biomechanics Platform, model OR 6-3, with accessories" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
81/841/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1981 mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,AKASHI- Scanning Electron Microscope, model ISI-DS-130" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
81/842/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1981 mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,MKS- Sensor Head, model 94 BH with Electronics Unit, model 170M-34B" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
81/843/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1981 mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,JEOL- Electron Microscope, model JEM-200 CX" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
81/844/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1981 mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,HITACHI- Electron Microscope, model H-300" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
81/845/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1981 mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,PACKARD- 2425 Tri-Carb Spectrometer with teleprinter" nicht unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
81/846/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1981 mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,MKS- Transducer, model 220 B" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
81/847/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1981 mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,WATERS- Preparative Liquid Chromatograph, System 500" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
81/848/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1981 mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,ENVIRONMENTAL-Side Scan Recorder, model 259-4" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann | |||
81/849/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 8. Oktober 1981 mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,MKS- Sensor Head, model 310 BH with Electronic Unit, model 170M-6B" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |