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Document L:1980:302:TOC
Official Journal of the European Communities, L 302, 12 November 1980
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 302, 12. November 1980
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 302, 12. November 1980
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EWG) Nr. 2904/80 der Kommission vom 11. November 1980 zur Festsetzung der auf Getreide, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2905/80 der Kommission vom 11. November 1980 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2906/80 der Kommission vom 11. November 1980 zur Festsetzung der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Schweinefleischsektor | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 2907/80 der Kommission vom 11. November 1980 zur Wiedereinführung des Zollsatzes für anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, usw., der Tarifstelle 44.14 B, mit Ursprung in Entwicklungsländern, denen die in der Verordnung (EWG) Nr. 2789/79 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 2908/80 der Kommission vom 11. November 1980 zur Wiedereinführung des Zollsatzes für Geschirr, Haushalts- und Toilettengegenstände, aus Porzellan, der Tarifnummer 69.11, mit Ursprung in Entwicklungsländern, denen die in der Verordnung (EWG) Nr. 2789/80 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 2909/80 der Kommission vom 11. November 1980 zur Wiedereinführung des Zollsatzes für Geräte für Freiluftspiele, Leichtathletik, Gymnastik und andere Sportarten der Tarifstellen 97.06 B und C mit Ursprung in Entwicklungsländern, denen die in der Verordnung (EWG) Nr. 2789/79 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden | |||
Verordnung (EWG) Nr. 2910/80 der Kommission vom 11. November 1980 über die Aussetzung der Vorausfestsetzung der Ausfuhrerstattung für bestimmte Erzeugnisse des Schweinefleischsektors | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2911/80 der Kommission vom 11. November 1980 über den Umfang, in dem im Rahmen der Ausschreibung gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2326/79 eingereichten Anträgen für entbeintes Rindfleisch stattgegeben werden kann | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2912/80 der Kommission vom 11. November 1980 zur Festsetzung der Ausfuhrabschöpfung für Weiß- und Rohzucker | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2913/80 der Kommission vom 11. November 1980 über die vorübergehende Aussetzung der Vorausfestsetzung der Ausfuhrerstattungen für bestimmte Milcherzeugnisse | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2914/80 der Kommission vom 11. November 1980 über die Aussetzung der Vorausfestsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Getreide und Reis | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2915/80 der Kommission vom 11. November 1980 zur Berichtigung verschiedener bei der Ausfuhr bestimmter Getreide- und Reiserzeugnisse in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden Waren geltender Erstattungssätze | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
80/1012/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 19. September 1980, mit der das Königreich Belgien, das Großherzogtum Luxemburg und das Königreich der Niederlande ermächtigt werden, aus Bulgarien stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Unterkleidung für Männer und Knaben, Oberhemden, auch Sport- und Arbeitshemden, aus Geweben, aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen der Tarifstelle 61.03 A des Gemeinsamen Zolltarifs (Kategorie 8) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der niederländische und französische Text sind verbindlich) | |||
80/1013/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 22. September 1980, mit der das Königreich Dänemark ermächtigt wird, aus Südkorea stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Zelte der Tarifnummer ex 62.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (Kategorie 91) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der dänische Text ist verbindlich) | |||
80/1014/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 22. September 1980, mit der das Königreich Dänemark ermächtigt wird, aus Indien stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Blusen und Hemdblusen aus Gewirken oder Geweben der Tarifstellen ex 60.05 A II und ex 61.02 B II des Gemeinsamen Zolltarifs (Kategorie 7) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der dänische Text ist verbindlich) | |||
80/1015/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 6. Oktober 1980 zur Ermächtigung des Königreichs Dänemark, aus Südkorea stammende Oberhemden, auch Sport- und Arbeitshemden, aus Geweben, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der dänische Text ist verbindlich) | |||
80/1016/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 6. Oktober 1980 zur Ermächtigung Irlands, aus Indien stammende Bettwäsche aus Geweben von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich) | |||
80/1017/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 9. Oktober 1980 zur Ermächtigung der Italienischen Republik, aus Indien und Pakistan stammende Gewebe aus Baumwolle von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der italienische Text ist verbindlich) | |||
80/1018/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 13. Oktober 1980 zur Ermächtigung der Italienischen Republik, aus der Volksrepublik China stammende Gewebe aus Baumwolle von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der italienische Text ist verbindlich) | |||
80/1019/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 15. Oktober 1980 zur Ermächtigung der Italienischen Republik, aus Japan stammende Gelände-Lastkraftwagen von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der italienische Text ist verbindlich) | |||
Berichtigungen | ||||
* | Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2880/80 der Kommission vom 6. November 1980 über die Gewährung einer im voraus pauschal festzusetzenden Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Kalbfleisch (ABl. Nr. L 298 vom 7. 11. 1980) |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |