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Document L:1979:272:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 272, 30. Oktober 1979


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 272
    22. Jahrgang
    30. Oktober 1979



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Verordnung (EWG) Nr. 2369/79 der Kommission vom 29. Oktober 1979 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

    1

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2370/79 der Kommission vom 29. Oktober 1979 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

    3

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2371/79 der Kommission vom 26. Oktober 1979 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnisse

    5

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2372/79 der Kommission vom 26. Oktober 1979 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Mischfuttermittel

    9

      

    Verordnung (EWG) Nr. 2373/79 der Kommission vom 26. Oktober 1979 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Rindfleischsektor

    11

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2374/79 der Kommission vom 26. Oktober 1979 über den Verkauf von bestimmten durch die Interventionsstellen gelagerten Erzeugnissen des Rindfleischsektors zu herabgesetzten Preisen an bestimmte soziale Einrichtungen und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1687/76 und Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2035/74 und (EWG) Nr. 2036/74

    16

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2375/79 der Kommission vom 26. Oktober 1979 zur Änderung der einzelstaatlichen Anteile an bestimmten Höchstmengen für die Einfuhr von Textilwaren mit Ursprung in Drittländern

    21

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 2376/79 der Kommission vom 26. Oktober 1979 zur Regelung der Einfuhr bestimmter Textilwaren mit Ursprung in Rumänien in die Benelux-Länder

    23

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Rat

      

    79/882/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung des Rates vom 23. Oktober 1979 zur Genehmigung der Verlängerung oder stillschweigenden Verlängerung bestimmter, zwischen Mitgliedstaaten und dritten Ländern geschlossener Handelsabkommen

    25

      

    Kommission

      

    79/883/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 5. Oktober 1979, mit der das Vereinigte Königreich ermächtigt wird, aus der Volksrepublik China stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Handschuhe aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert, der Tarifnummer 60.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 60.02-40 ; 50 ; 60 ; 70 ; 80) (Kategorien 10 und 11) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich)

    28

      

    79/884/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 9. Oktober 1979, mit der das Vereinigte Königreich ermächtigt wird, aus den Philippinen stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Handschuhe aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert, andere als Waren der Kategorie 10, aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, der Tarifstelle 60.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE- Kennziffern 60.02-50 ; 60 ; 70 ; 80) (Kategorie 11) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich)

    30

      

    79/885/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 11. Oktober 1979, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Mexiko stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer 55.05 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 55.05-13 ; 19 ; 21 ; 25 ; 27 ; 29 ; 33 ; 35 ; 37 ; 41 ; 45 ; 46 ; 48 ; 52 ; 58 ; 61 ; 65 ; 67 ; 69 ; 72 ; 78 ; 92 ; 98) (Kategorie 1) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der französische Text ist verbindlich)

    32

      

    79/886/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 12. Oktober 1979 zur Änderung der Entscheidungen 76/141/EWG und 76/147/EWG über den von der Bundesrepublik Deutschland vorgelegten Rechnungsabschluß für die von dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, für die Haushaltsjahre 1971 und 1972 finanzierten Ausgaben (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

    34

      

    79/887/EWG:

     
      

    Entscheidung der Kommission vom 12. Oktober 1979 zur Festsetzung der Mindestverkaufspreise für Butter für die 15. Einzelausschreibung im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 262/79

    35

      

    79/888/EWG:

     
      

    Entscheidung der Kommission vom 16. Oktober 1979 betreffend die 32. Einzelausschreibung zum Verkauf von Magermilchpulver im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 368/77

    37

      

    79/889/EWG:

     
      

    Entscheidung der Kommission vom 16. Oktober 1979 betreffend die 26. Einzelausschreibung für die Sonderbeihilfe für Magermilchpulver gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1844/77

    38

      

    79/890/EWG:

     
      

    Entscheidung der Kommission vom 17. Oktober 1979 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1634/77 durchgeführte 111. Teilausschreibung

    39

      

    79/891/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 17. Oktober 1979, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Japan stammendes und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliches Spielzeug aus Holz (mit Ausnahme der Motoren und Bewegungsmechanismen für Spielzeug und Modelle zum Spielen sowie deren Ersatzteile), der Tarifstellen 97.03 A und ex B des Gemeinsamen Zolltarifs von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der französische Text ist verbindlich)

    40

      

    79/892/EWG:

     
      

    Entscheidung der Kommission vom 18. Oktober 1979 über die Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von Weichweizen im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1990/79

    41




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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