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Document L:1979:207:TOC
Official Journal of the European Communities, L 207, 15 August 1979
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 207, 15. August 1979
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 207, 15. August 1979
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EWG) Nr. 1806/79 der Kommission vom 14. August 1979 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1807/79 der Kommission vom 14. August 1979 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1808/79 der Kommission vom 14. August 1979 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1809/79 der Kommission vom 14. August 1979 zur Festsetzung der Prämien als Zuschlag zu den Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1810/79 der Kommission vom 14. August 1979 über die Festsetzung von Mittelwerten für die Ermittlung des Zollwerts von Zitrusfrüchten und Äpfeln und Birnen | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1811/79 der Kommission vom 14. August 1979 zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 1636/79 zur Abweichung von den Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Pilzkonserven | |||
Verordnung (EWG) Nr. 1812/79 der Kommission vom 14. August 1979 zur Änderung der Erstattungen bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für Sirupe und bestimmte andere Erzeugnisse auf dem Zuckersektor | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1813/79 der Kommission vom 14. August 1979 zur Änderung der Erstattungssätze für die Ausfuhr von Zucker und von Sirupen aus Zuckerrüben oder Zuckerrohr in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden Waren | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1814/79 der Kommission vom 14. August 1979 zur Änderung der Einfuhrabschöpfungen für Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnisse | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
79/697/EWG: | ||||
* | Achtundzwanzigste Richtlinie 79/697/EWG der Kommission vom 20. Juli 1979 zur Änderung der Anhänge der Richtlinie 70/524/EWG des Rates über Zusatzstoffe in der Tierernährung | |||
79/698/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 1979, mit der das Königreich Belgien, das Großherzogtum Luxemburg und das Königreich der Niederlande ermächtigt werden, aus Rumänien stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Mäntel, Umhänge und Jacken aus Geweben, für Frauen, Mädchen und Kleinkinder, andere als Kleidung der Kategorie 15 A, der Tarifstelle ex 61.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 61.02-31, 32, 33, 35, 36, 37, 39,40) (Kategorie 15 B) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der französische und niederländische Text sind verbindlich) | |||
79/699/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 1979, mit der das Königreich Belgien, das Großherzogtum Luxemburg und das Königreich der Niederlande ermächtigt werden, aus Jugoslawien stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Mäntel, Umhänge und Jacken aus Geweben, für Frauen, Mädchen und Kleinkinder, andere als Kleidung der Kategorie 15 A, der Tarifstelle ex 61.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 61.02-31, 32, 33, 35, 36, 37, 39, 40) (Kategorie 15 B) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der französische und niederländische Text sind verbindlich) | |||
79/700/EWG: | ||||
* | Richtlinie 79/700/EWG der Kommission vom 24. Juli 1979 zur Festlegung gemeinschaftlicher Probenahmeverfahren für die amtliche Kontrolle der Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Obst und Gemüse | |||
79/701/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 24. Juli 1979 zur Festsetzung der Mindestverkaufspreise für die in der Verordnung (EWG) Nr. 1170/79 vorgesehenen Ausschreibungen von Raps- und Rübsensamen | ||||
79/702/EWG: | ||||
* | Empfehlung der Kommission vom 25. Juli 1979 betreffend Änderungen und Ausnahmen von der Empfehlung Nr. 1/64 der Hohen Behörde über eine Erhöhung des Außenschutzes gegenüber Einfuhren von Stahlerzeugnissen in die Gemeinschaft | |||
79/703/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 25. Juli 1979 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in Frankreich gemäß den Richtlinien 72/159/EWG und 72/160/EWG sowie gemäß Titel III und IV der Richtlinie 72/268/EWG (Nur der französische Text ist verbindlich) | |||
79/704/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 25. Juli 1979, mit der Irland ermächtigt wird, aus Indien stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Oberhemden, T-Shirts, Unterziehpullis, Unterhemden und dergleichen, aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert, andere als Säuglingskleidung, aus Baumwolle oder synthetischen Spinnstoffen; T-Shirts und Unterziehpullis aus künstlichen Spinnstoffen, der Tarifnummer ex 60.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 60.04-01, 05, 13, 18, 28, 29, 30, 41, 50, 58) (Kategorie 4) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich) | |||
79/705/EGKS: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 1979 betreffend Ausnahmen von der Empfehlung Nr. 1/64 der Hohen Behörde über eine Erhöhung des Außenschutzes gegenüber Einfuhren von Stahlerzeugnissen in die Gemeinschaft (Hundertste Ausnahmeentscheidung) | |||
79/706/EWG: | ||||
* | Beschluß der Kommission vom 26. Juli 1979 zur Billigung des von der Republik Malta vorgelegten Plans zur Ausmerzung der afrikanischen Schweinepest und zur Einführung einer neuen Schweinehaltung | |||
Berichtigungen | ||||
* | Berichtigung der Entscheidung 79/685/EWG der Kommission vom 18. Juli 1979, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Japan stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliches Geschirr, Haushalts- und Toilettengegenstände, aus Porzellan, aus Steingut oder aus anderen keramischen Stoffen, der Tarifnummern 69.11 und 69.12 C des Gemeinsamen Zolltarifs von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (ABl. Nr. L 201 vom 9.8.1979) |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |