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Document L:1979:121:TOC
Official Journal of the European Communities, L 121, 17 May 1979
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 121, 17. Mai 1979
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 121, 17. Mai 1979
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 954/79 des Rates vom 15. Mai 1979 über die Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen durch die Mitgliedstaaten oder über den Beitritt der Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 955/79 des Rates vom 15. Mai 1979 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls für ein bestimmtes Herbicid mit Ursprung in Rumänien | |||
Verordnung (EWG) Nr. 956/79 der Kommission vom 16. Mai 1979 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 957/79 der Kommission vom 16. Mai 1979 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 958/79 der Kommission vom 16. Mai 1979 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 959/79 der Kommission vom 16. Mai 1979 zur Festsetzung der Prämien als Zuschlag zu den Einfuhrabschöpfungen für Reis und Bruchreis | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 960/79 der Kommission vom 16. Mai 1979 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 961/79 der Kommission vom 16. Mai 1979 zur Festlegung der Ausschreibungsbedingungen für den Verkauf von im Besitz der belgischen Interventionsstelle befindlichen Raps- und Rübsensamen | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 962/79 der Kommission vom 16. Mai 1979 zur dritten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 68/79 zur Festsetzung der Ausgleichsabgaben für Saatgut | |||
Verordnung (EWG) Nr. 963/79 der Kommission vom 16. Mai 1979 zur Festsetzung von Zusatzbeträgen für Erzeugnisse des Sektors Geflügelfleisch | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 964/79 der Kommission vom 16. Mai 1979 zur Einführung einer Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Tomaten mit Ursprung in Rumänien | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 965/79 der Kommission vom 16. Mai 1979 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
79/471/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 26. April 1979, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Hongkong stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Handschuhe aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert, der Tarifnummer 60.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 60.02-40, 50, 60, 70, 80) (Kategorien 10 und 11) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | |||
79/472/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 26. April 1979, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Hongkong stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Taschentücher aus Gewebe, mit einem Wert von nicht merhr als 15 ERE je kg Eigengewicht, der Tarifstelle ex 61.05 B des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 61.05- 30, 99) (Kategorie 19) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der französische Text ist verbindlich) | |||
79/473/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 27. April 1979, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus der Volksrepublik China stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Taschentücher aus Gewebe, mit einem Wert von nicht mehr als 15 ERE je kg Eigengewicht, der Tarifstelle 61.05 B des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 61.05-30, 99) (Kategorie 19) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | |||
79/474/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 27. April 1979, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus der Volksrepublik China stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und andere Haushaltswäsche, aus Geweben, andere als Wäsche aus Frottiergeweben, der Tarifstelle ex 62.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 62.02-41, 43, 47, 65, 73, 77) (Kategorie 39) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | |||
79/475/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 3. Mai 1979 über die Befreiung des wissenschaftlichen Geräts ,,Aero Vironment-Monostatic/Bistatic Acoustic Radar System' ' von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |