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Document L:1978:257:TOC
Official Journal of the European Communities, L 257, 20 September 1978
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 257, 20. September 1978
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 257, 20. September 1978
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EWG) Nr. 2179/78 der Kommission vom 19. September 1978 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen bei der Einfuhr | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 2180/78 der Kommission vom 19. September 1978 zur Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 2181/78 der Kommission vom 19. September 1978 betreffend die Gemeinschaftsüberwachung der Einfuhren bestimmter Textilwaren mit Ursprung in Griechenland | |||
Verordnung (EWG) Nr. 2182/78 der Kommission vom 19. September 1978 zur Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß- und Rohzucker | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
78/765/EWG: | ||||
* | Richtlinie 78/765/EWG der Kommission vom 7. September 1978 zur Änderung der Richtlinie 76/447/EWG betreffend den Dreieck-Verkehr im Rahmen des passiven Veredelungsverkehrs | |||
78/766/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 7. September 1978, mit der Irland ermächtigt wird, aus Hongkong stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Handschuhe aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert, mit Kunststoff getränkt oder bestrichen oder aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, der Tarifnummer ex 60.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 60.02-40; 50; 60; 70) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | |||
78/767/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 8. September 1978 zur Festsetzung der Höchstbeträge für die Kosten der Lieferung von Magermilchpulver als Nahrungsmittelhilfe im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1935/78 | ||||
78/768/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 8. September 1978, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Hongkong stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Handschuhe aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert, der Tarifnummer 60.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 60.02-40; 50; 60; 70; 80) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | |||
78/769/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 11. September 1978, mit der Irland ermächtigt wird, aus Taiwan stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Pullover, Slipover, Twinsets, Westen und dergleichen, aus Wolle, Baumwolle, synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, der Tarifstelle ex 60.05 A des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 60.05-01; 27; 28; 29; 30; 33; 36; 37; 38) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | |||
78/770/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 12. September 1978, mit der Irland ermächtigt wird, aus Hongkong stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Schlafanzüge aus Gewirken, aus Baumwolle oder aus synthetischen Spinnstoffen, für Männer und Knaben und Schlafanzüge und Nachthemden aus Gewirken, aus Baumwolle oder aus synthetischen Spinnstoffen, für Frauen, Mädchen und Kleinkinder (ausgenommen Säuglinge) der Tarifnummer ex 60.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 60.04-15; 21; 25; 47; 51; 53) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | |||
78/771/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 13. September 1978 zur Änderung der Entscheidung 78/642/EWG des Rates über tiergesundheitliche Schutzmaßnahmen gegenüber der Republik Botsuana | |||
78/772/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 13. September 1978 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1634/77 durchgeführte 57. Teilausschreibung | ||||
78/773/EWG: | ||||
Entscheidung der Kommission vom 13. September 1978 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Prämie für Weißzucker für die aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 1320/77 durchgeführte Ausschreibung | ||||
Berichtigungen | ||||
* | Berichtigung der Entscheidung der Kommission vom 28. Juli 1978 zur Änderung der Entscheidungen 76/141/EWG und 76/147/EWG über den von der Bundesrepublik Deutschland vorgelegten Rechnungsabschluß für die vom Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, für die Haushaltsjahre 1971 und 1972 finanzierten Ausgaben (ABl. Nr. L 238 vom 30.8.1978) |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |