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Document L:1978:153:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 153, 9. Juni 1978


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 153
    21. Jahrgang
    9. Juni 1978



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 1226/78 des Rates vom 6. Juni 1978 zur Verlängerung des vorläufigen Antidumpingzolls für Kraftliner in Form von Kraftpapier und Kraftpappe mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und zur Änderung der Berechnungsweise

    1

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 1227/78 des Rates vom 6. Juni 1978 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rum, Arrak und Taffia der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den AKP-Staaten (1978/1979)

    3

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 1228/78 des Rates vom 6. Juni 1978 zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents fúr Rum, Arrak und Taffia der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den mit der Europáischen Wirtschaftsgemeinschaft assoziierten úberseeischen Lándern und Gebieten (1978/1979)

    5

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1229/78 der Kommission vom 8. Juni 1978 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen bei der Einfuhr

    7

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1230/78 der Kommission vom 8. Juni 1978 zur Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

    9

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1231/78 der Kommission vom 8. Juni 1978 zur Festsetzung der Mindestabschöpfung bei der Einfuhr von Olivenöl

    11

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 1232/78 der Kommission vom 8. Juni 1978 zur Festsetzung der Referenzpreise für Pfirsiche für das Wirtschaftsjahr 1978

    13

     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 1233/78 der Kommission vom 8. Juni 1978 zur Festsetzung der Referenzpreise für Pflaumen für das Wirtschaftsjahr 1978

    14

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1234/78 der Kommission vom 8. Juni 1978 über eine Dauerausschreibung zum Verkauf von zur Ausfuhr bestimmtem Weißzucker im Besitz der belgischen Interventionsstelle

    16

     

    *

    Empfehlung Nr. 1235/78/EGKS der Kommission vom 8. Juni 1978 über die Aussetzung des für Einfuhren von Stahlerzeugnissen mit Ursprung in Rumänien eingeführten endgültigen Antidumpingzolls

    19

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1236/78 der Kommission vom 8. Juni 1978 zur Aufhebung der Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Gurken mit Ursprung in Rumänien

    20

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1237/78 der Kommission vom 8. Juni 1978 zur Festsetzung des Betrages der Beihilfe für Ölsaaten

    21

      

    Verordnung (EWG) Nr. 1238/78 der Kommission vom 8. Juni 1978 zur Festsetzung des Weltmarkpreises für Raps- und Rübsensamen

    23

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Kommission

      

    78/485/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 12. Mai 1978, mit der Irland ermächtigt wird, aus den Philippinen stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Schlafanzüge und Nachthemden aus Gewirken, aus Baumwolle oder aus synthetischen Spinnstoffen für Frauen, Mädchen und Kleinkinder (ausgenommen für Säuglinge), der Tarifnummer ex 60.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 60.04-21, 25, 51, 53) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen

    25

      

    78/486/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 12. Mai 1978, mit der Irland ermächtigt wird, aus Hongkong stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Arbeits- und Berufskleidung aus Geweben für Männer und Knaben, Schürzen, Kittel und andere Arbeits- und Berufskleidung aus Geweben für Frauen, Mädchen und Kleinkinder, aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen der Tarifnummern ex 61.01 und ex 61.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 61.01-13, 15, 17, 19 - 61.02-12, 14) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen

    27

      

    78/487/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 12. Mai 1978, mit der Irland ermächtigt wird, aus Indien stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Oberhemden, T-Shirts, Unterziehpullis, Unterhemden und dergleichen, andere als Säuglingskleidung, aus Baumwolle oder synthetischen Spinnstoffen; T-Shirts und Unterziehpullis aus künstlichen Spinnstoffen der Tarifnummer ex 60.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 60.04-01, 05, 13, 18, 28, 29, 30, 41, 50, 58) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen

    29

      

    78/488/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 17. Mai 1978, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Südkorea stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer 55.05 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 55.05-13, 19, 21, 25, 27, 29, 33, 35, 37, 41, 45, 46, 48, 52, 58, 61, 65, 67, 68, 72, 78, 92, 98) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen

    31

      

    78/489/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 17. Mai 1978, mit der Irland ermächtigt wird, aus Indien stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und andere aus Frottiergeweben, der Tarifnummer ex 62.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 62.02-41, 43, 47, 65, 73, 77) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen

    33

      

    78/490/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 17. Mai 1978, mit der Irland ermächtigt wird, aus den Philippinen stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Oberhemden, T-Shirts, Unterziehpullis, Unterhemden und dergleichen, aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert, andere als Säuglingskleidung, aus Baumwolle oder synthetischen Spinnstoffen, T-Shirts und Unterziehpullis aus künstlichen Spinnstoffen der Tarifnummer ex 60.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 60.04-01, 05, 13, 18, 28, 29, 30, 41, 50, 58) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen

    35

      

    78/491/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 18. Mai 1978, mit der Irland ermächtigt wird, aus den Philippinen stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Blusen und Hemdblusen aus Gewirken (weder gummielastisch noch kautschutiert) oder Geweben für Frauen, Mädchen und Kleinkinder, aus Wolle, Baumwolle, synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, der Tarifstellen ex 60.05 A und ex 61.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 60.05-22, 23, 24, 25 - 61.02-78, 82, 84) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen

    37

      

    78/492/EWG:

     
     

    *

    Entscheidung der Kommission vom 19. Mai 1978, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus der Tschechoslowakei stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Mäntel und Jacken für Männer und Knaben, der Tarifnummer ex 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen

    39




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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