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Document L:1977:169:TOC
Official Journal of the European Communities, L 169, 7 July 1977
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 169, 7. Juli 1977
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 169, 7. Juli 1977
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EWG) Nr. 1510/77 der Kommission vom 6. Juli 1977 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen bei der Einfuhr | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1511/77 der Kommission vom 6. Juli 1977 zur Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1512/77 der Kommission vom 6. Juli 1977 zur Festsetzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen bei der Einfuhr | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1513/77 der Kommission vom 6. Juli 1977 zur Festsetzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen bei der Einfuhr für Reis und Bruchreis | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1514/77 der Kommission vom 5. Juli 1977 über die Festsetzung von Mittelwerten für die Ermittlung des Zollwerts von Zitrusfrüchten und Äpfeln und Birnen | ||||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1515/77 der Kommission vom 6. Juli 1977 zur Festsetzung der Schwellenpreise für bestimmte Arten von Mehl, Grob- und Feingrieß für das Wirtschaftsjahr 1977/1978 | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1516/77 der Kommission vom 6. Juli 1977 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 776/73 über die Eintragung von Verträgen und die Übermittlung von Angaben im Hopfensektor | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1517/77 der Kommission vom 6. Juli 1977 zur Festlegung der Liste der Sortengruppen für den Hopfenanbau in der Gemeinschaft | |||
* | Verordnung (EWG) Nr. 1518/77 der Kommission vom 6. Juli 1977 zur Ausdehnung der Möglichkeit des Abschlusses von Verträgen für die kurzfristige private Lagerhaltung auf Tafelweine, die in engem wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Tafelweinen der Art R I stehen | |||
Verordnung (EWG) Nr. 1519/77 der Kommission vom 6. Juli 1977 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 465/77 über die Ausschreibung der Kosten für die Lieferung von Magermilchpulver an die Republik Malta im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1520/77 der Kommission vom 6. Juli 1977 zur Festsetzung des Betrages der Beihilfe für Ölsaaten | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1521/77 der Komission vom 6. Juli 1977 zur Festsetzung des Weltmarktpreises für Raps- und Rübsensamen | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1522/77 der Kommission vom 6. Juli 1977 zur Aufhebung der Ausgleichsabgabe auf die Einfuhr von Pfirsichen mit Ursprung in Griechenland | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1523/77 der Kommission vom 6. Juli 1977 zur Änderung des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr von Sirup und bestimmten anderen Erzeugnissen des Zuckersektors | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 1524/77 der Kommission vom 6. Juli 1977 zur Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß- und Rohzucker | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
77/416/EGKS: | ||||
* | BESCHLUSS DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT FUER KOHLE UND STAHL VOM 28. JUNI 1977 ZUR VERLAENGERUNG DER GELTUNGSDAUER DES BESCHLUSSES 76/565/EGKS ZUR EROEFFNUNG VON ZOLLPRAEFERENZEN FUER DIE IN DIE ZUSTAENDIGKEIT DIESER GEMEINSCHAFT FALLENDEN ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN ALGERIEN | |||
77/417/EGKS: | ||||
* | BESCHLUSS DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT FUER KOHLE UND STAHL VOM 28. JUNI 1977 ZUR VERLAENGERUNG DER GELTUNGSDAUER DES BESCHLUSSES 76/564/EGKS ZUR EROEFFNUNG VON ZOLLPRAEFERENZEN FUER DIE IN DIE ZUSTAENDIGKEIT DIESER GEMEINSCHAFT FALLENDEN ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN TUNESIEN | |||
77/418/EGKS: | ||||
* | BESCHLUSS DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT FUER KOHLE UND STAHL VOM 28. JUNI 1977 ZUR VERLAENGERUNG DER GELTUNGSDAUER DES BESCHLUSSES 76/566/EGKS ZUR EROEFFNUNG VON ZOLLPRAEFERENZEN FUER DIE IN DIE ZUSTAENDIGKEIT DIESER GEMEINSCHAFT FALLENDEN ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN MAROKKO | |||
77/419/EGKS: | ||||
* | Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 28. Juni 1977 zur Eröffnung von Zollpräferenzen für die in die Zuständigkeit dieser Gemeinschaft fallenden Waren mit Ursprung in Ägypten | |||
77/420/EGKS: | ||||
* | Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 28. Juni 1977 zur Eröffnung von Zollpräferenzen für die in die Zuständigkeit dieser Gemeinschaft fallenden Waren mit Ursprung in Syrien | |||
77/421/EGKS: | ||||
* | Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 28. Juni 1977 zur Eröffnung von Zollpräferenzen für die in die Zuständigkeit dieser Gemeinschaft fallenden Waren mit Ursprung in Libanon | |||
77/422/EGKS: | ||||
* | Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 28. Juni 1977 zur Eröffnung von Zollpräferenzen für die in die Zuständigkeit dieser Gemeinschaft fallenden Waren mit Ursprung in Jordanien | |||
77/423/EGKS: | ||||
* | BESCHLUSS DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT FUER KOHLE UND STAHL VOM 28. JUNI 1977 ZUR EROEFFNUNG VON ZOLLPRAEFERENZEN FUER DIE IN DIE ZUSTAENDIGKEIT DIESER GEMEINSCHAFT FALLENDEN WAREN MIT URSPRUNG IN ISRAEL | |||
Kommission | ||||
77/424/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 13. Juni 1977 zur Verlängerung der Entscheidung vom 13. März 1975 betreffend eine nachträgliche Kontrolle der Einfuhren von Schuhen in die Gemeinschaft |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |