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Document L:1976:219:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 219, 12. August 1976


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Amtsblatt
der
Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 219
19. Jahrgang
12. August 1976



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
 

*

Verordnung (EWG) Nr. 1989/76 des Rates vom 22. Juli 1976 zum Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung von Japan über den Handel mit Textilwaren sowie des diesbezüglichen Briefwechsels

1

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 1990/76 des Rates vom 22. Juli 1976 über die zollrechtliche Behandlung von zu Erprobungs- oder Untersuchungszwecken eingeführten Waren

14

  

Verordnung (EWG) Nr. 1991/76 der Kommission vom 11. August 1976 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen bei der Einfuhr

16

  

Verordnung (EWG) Nr. 1992/76 der Kommission vom 11. August 1976 zur Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

18

  

Verordnung (EWG) Nr. 1993/76 der Kommission vom 11. August 1976 zur Festsetzung der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen bei der Einfuhr

20

  

Verordnung (EWG) Nr. 1994/76 der Kommission vom 11. August 1976 zur Festsetzung der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen bei der Einfuhr für Reis und Bruchreis

22

  

Verordnung (EWG) Nr. 1995/76 der Kommission vom 11. August 1976 zur Festsetzung der Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für Weißzucker und Rohzucker

24

  

Verordnung (EWG) Nr. 1996/76 der Kommission vom 11. August 1976 zur Festsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weiß- und Rohzucker

26




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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