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Document L:1975:023:TOC
Official Journal of the European Communities, L 23, 30 January 1975
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 23, 30. Januar 1975
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 23, 30. Januar 1975
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EWG) Nr. 212/75 der Kommission vom 29. Januar 1975 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen und Roggen anwendbaren Abschöpfungen bei der Einfuhr | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 213/75 der Kommission vom 29. Januar 1975 über die Festsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen bei der Einfuhr für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 214/75 der Kommission vom 29. Januar 1975 zur Festsetzung der Ausgleichsbeträge für Rindfleisch | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 215/75 der Kommission vom 29. Januar 1975 zur Änderung der besonderen Abschöpfung bei der Ausfuhr von Weiß- und Rohzucker | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 216/75 der Kommission vom 29. Januar 1975 zur Änderung der als Ausgleichsbeträge für die Erzeugnisse des Getreide- und Reissektors anzuwendenden Beträge | ||||
Verordnung (EWG) Nr. 217/75 der Kommission vom 29. Januar 1975 zur Änderung der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
75/69/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 18. Dezember 1974, mit der die Italienische Republik ermächtigt wird, Schutzmaßnahmen betreffend den innergemeinschaftlichen Handel von Weinen der Tarifnummer 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Herkunft aus Griechenland anzuwenden | |||
75/70/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 30. Dezember 1974, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, Schutzmaßnahmen betreffend den innergemeinschaftlichen Handel von Weinen der Tarifnummer 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Herkunft aus Griechenland anzuwenden | |||
75/71/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Januar 1975, mit der die Bundesrepublik Deutschland ermächtigt wird, aus der Volksrepublik China stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Konserven und Zubereitungen von grünen Bohnen der Tarifnummer 20.02 ex G des Gemeinsamen Zolltarifs von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen | |||
75/72/EWG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 20. Januar 1975, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Japan stammendes und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliches Spielzeug aus Holz und anderes (mit Ausnahme der Motoren und Bewegungsmechanismen für Spielzeug und Modelle zum Spielen sowie deren Ersatzteile) der Tarifnummern 97.03 A und ex B des Gemeinsamen Zolltarifs von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |