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Document JOL_2011_250_R_0215_01

2011/600/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2011 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2009
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2011 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2009 sind

ABl. L 250 vom 27.9.2011, p. 215–218 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 250/215


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2011

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2009

(2011/600/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses von Eurojust für das Haushaltsjahr 2009,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2009 von Eurojust, zusammen mit den Antworten von Eurojust (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2011 (05892/2011 — C7-0052/2011),

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (3), insbesondere auf Artikel 36,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0133/2011),

1.

erteilt dem Verwaltungsdirektor von Eurojust Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2009;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Verwaltungsdirektor von Eurojust, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Jerzy BUZEK

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 338 vom 14.12.2010, S. 144.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2011

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2009 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses von Eurojust für das Haushaltsjahr 2009,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2009 von Eurojust, zusammen mit den Antworten von Eurojust (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2011 (05892/2011 — C7-0052/2011),

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (3), insbesondere auf Artikel 36,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0133/2011),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass das Parlament am 5. Mai 2010 dem Verwaltungsdirektor von Eurojust Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2008 (5) erteilt hat und dass das Parlament in seiner Entschließung zu dem Beschluss betreffend die Entlastung unter anderem

den Abschluss der praktischen Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur und OLAF am 24. September 2008 begrüßte,

die Feststellung des Rechnungshofes zur Kenntnis genommen hat, wonach die Agentur 2008 immer noch Schwierigkeiten mit Mittelübertragungen hatte, auch wenn der Betrag offensichtlich niedriger war als im vorangegangenen Haushaltsjahr (Übertragung von 13 % der endgültigen Haushaltsmittel gegenüber 25 % im Jahr 2007),

bedauerte, dass der Rechnungshof wie in den drei vorausgegangenen Jahren erneut Verfahrensmängel bei der Auftragsvergabe festgestellt hat,

C.

in der Erwägung, dass der Haushalt der Agentur für das Jahr 2009 26 400 000 EUR betrug, was eine Steigerung um 6,4 % im Vergleich zum Jahr 2008 darstellt,

Leistung

1.

begrüßt die Initiative der Agentur, Schlüsselindikatoren in ihre Referatspläne für 2010 einzubeziehen; fordert die Agentur dennoch auf, die Entlastungsbehörde von diesen Schlüsselindikatoren und ihren Verbindungen mit den Zielen, dem Haushaltsplan und dem Arbeitsprogramm der Agentur in Kenntnis zu setzen; vertritt die Ansicht, dass eine Verbindung der Indikatoren mit den Zielen, dem Haushaltsplan und dem Arbeitsprogramm der Agentur es den Beteiligten ermöglichen wird, die Leistung der Agentur besser zu bewerten;

2.

begrüßt die Initiative der Agentur, in der dem Bericht des Rechnungshofes 2009 beigefügten Tabelle einen Vergleich zwischen den in den Jahren 2008 und 2009 durchgeführten Maßnahmen darzustellen und die Entlastungsbehörde so in die Lage zu versetzen, die Leistung der Agentur von einem Jahr zum nächsten besser zu bewerten;

Mittelübertragungen

3.

stellt mit Genugtuung fest, dass der Rechnungshof keine Kommentare zum Umfang der Mittelübertragungen und -annullierungen für das Jahr 2009 abgibt;

4.

stellt fest, dass die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur stärker auf die Leistung der Agentur während des ganzen Jahres gestützt werden sollte;

5.

fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde von den ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten, mit denen vermieden werden soll, dass Mittel übertragen werden, da diese Mittelübertragungen in den bisherigen Entlastungsverfahren ein ständiges Thema waren;

Verbesserungen bei der Auftragsvergabe

6.

bekundet seine Anerkennung für die Maßnahmen der Agentur zur Einschätzung des Marktwertes relevanter Produkte/Dienstleistungen vor Einleitung eines Auftragsvergabeverfahrens; betrachtet diese Initiative als wichtige Verfahrensweise, der andere Agenturen folgen sollten; begrüßt darüber hinaus den jährlichen Beschaffungsplan der Agentur für 2009, der für die Referate und Dienststellen der Agentur bei der Verwaltung ihrer Ausschreibungen sehr hilfreich war; vertritt die Ansicht, dass diese Initiativen die Führung und Kontrolle seitens des Anweisungsbefugten verbessern;

Personal

7.

hält es für besorgniserregend, dass der Rechnungshof erneut Mängel in der Personalplanung und bei der Durchführung der Einstellungsverfahren festgestellt hat; stellt insbesondere fest, dass der Anteil unbesetzter Stellen immer noch zu hoch ist (24 %), allerdings niedriger als 2008 (26 %) und 2007 (33 %); fordert die Agentur daher auf, einen umfassenden Aktionsplan für die Personaleinstellung auszuarbeiten, um den Anteil unbesetzter Stellen erheblich zu senken, und die Entlastungsbehörde davon in Kenntnis zu setzen; begrüßt allerdings die Absicht der Agentur, den Anteil unbesetzter Stellen bis Ende 2011 auf unter 8 % zu senken;

8.

erkennt an, dass es der Agentur 2009 gelungen ist, die Anzahl der befristet mit bestimmten Aufgaben betrauten „amtierenden“ Bediensteten bis Jahresende von 31 auf 10 zu senken; fordert die Agentur dennoch auf, diese Zahl weiter zu senken, wie durch den Internen Auditdienst (IAS) empfohlen;

9.

erkennt an, dass die Agentur im Jahr 2009 ihr neues Einstellungsverfahren eingeleitet hat, worin vorgesehen ist, dass die Mitglieder des Auswahlausschusses nur Bewerber, die in der Vorauswahlrunde mindestens 75 % der Punkte erreicht haben, zu Vorstellungsgesprächen einladen und nur Bewerber in die Reservelisten aufnehmen, die in der Bewertung des Vorstellungsgesprächs und in den schriftlichen Prüfungen mindestens 75 % der Punkte erreicht haben;

10.

bringt seine Besorgnis über die Feststellung des Rechnungshofes zum Ausdruck, dass drei von sechs Stellen im mittleren Management (Referatsleiter) bei der Agentur von befristet mit diesen Aufgaben betrauten „amtierenden“ Bediensteten besetzt waren; hebt hervor, dass dieser Umstand auf Schwierigkeiten hindeutet, geeignete Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten; begrüßt allerdings den Plan der Agentur, einen Beschluss anzunehmen, durch den sichergestellt wird, dass die abschließende Bewertung von Bewerbern auf der Kombination der beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars erteilten Note sowie dem Ergebnis der Vorstellungsgespräche und der schriftlichen Prüfungen beruht; vertritt die Ansicht, dass diese Herangehensweise eine Verbesserung der Auswahlverfahren der Agentur darstellt, da hierbei die Verdienste jedes Bewerbers effektiv berücksichtigt werden;

Interne Prüfung

11.

gibt zu bedenken, dass von den 26 Empfehlungen des IAS vom 31. Dezember 2008 nur 4 umgesetzt wurden (von denen zwei als „kritisch“ eingestuft wurden); stellt darüber hinaus fest, dass der IAS im Dezember 2009 eine zusätzliche Empfehlung aussprach und dass die Umsetzungsfrist für 15 der verbleibenden 23 Empfehlungen um mehr als 12 Monate überschritten wurde; fordert die Agentur dementsprechend auf, der Entlastungsbehörde die Gründe für diese Verspätung mitzuteilen und Folgendes unverzüglich in Angriff zu nehmen: Verbesserung des Einstellungsverfahrens, Verringerung der Anzahl an Leiharbeitskräften, Umstrukturierung der Personalabteilung (Human Resources Unit — HR), Ausarbeitung eine Personalverwaltungsplans, stärkere Überwachung der Tätigkeit der Personalabteilung und Prüfung des Inhalts des Ausnahmeverzeichnisses;

12.

begrüßt die Initiative der Agentur, der Entlastungsbehörde den jährlichen internen Auditbericht des IAS über die Agentur vorzulegen; betrachtet dies als ein Zeichen für Transparenz und als Beispiel für ein bewährtes Verfahren, dem alle anderen Agenturen folgen sollten;

13.

verweist, was die weiteren, horizontalen Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2011 (6) zur Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 338 vom 14.12.2010, S. 144.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 252 vom 25.9.2010, S. 202.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0163 (siehe Seite 269 dieses Amtsblatts).


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