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Document JOL_2005_196_R_0053_01

    2005/536/: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 12. April 2005 betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen
    Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 sind, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen

    ABl. L 196 vom 27.7.2005, p. 53–56 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    27.7.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 196/53


    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 12. April 2005

    betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen

    (2005/536/EG)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (1),

    in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2003 (C6-0020/2005),

    in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Organe (2),

    in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3),

    gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 sowie die Artikel 275 und 276 des EG-Vertrags,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 50, Artikel 86 Absatz 4 sowie die Artikel 145, 146 und 147,

    gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

    gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0066/2005),

    1.

    erteilt dem Generalsekretär des Ausschusses der Regionen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003;

    2.

    legt seine Bemerkungen in der dazugehörigen Entschließung nieder;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und dem Bürgerbeauftragten zu übermitteln und für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

    Der Präsident

    Josep BORRELL FONTELLES

    Der Generalsekretär

    Julian PRIESTLEY


    (1)  ABl. L 54 vom 28.2.2003, S. 1.

    (2)  ABl. C 293 vom 30.11.2004, S. 1.

    (3)  ABl. C 294 vom 30.11.2004, S. 99.

    (4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.


    ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    mit den Bemerkungen, die Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 sind, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (1),

    in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2003 (C6-0020/2005),

    in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Organe (2),

    in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3),

    gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 sowie die Artikel 275 und 276 des EG-Vertrags,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 50, Artikel 86 Absatz 4 sowie die Artikel 145, 146 und 147,

    gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

    gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0066/2005),

    Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs

    1.

    stellt fest, dass der Ausschuss der Regionen (AdR) einen Haushalt in Höhe von 38 999 436 EUR verwaltet hat, wovon bis zum 31. Dezember 2003 97,29 % (37 942 172,12 EUR) gebunden und 86,58 % (32 851 597 EUR) ausgegeben waren;

    2.

    begrüßt die Tatsache, dass der Rechnungshof erstmals das Kontrollumfeld aller Organe getrennt bewertet und seine Bemerkungen in einem gesonderten Abschnitt veröffentlicht hat;

    3.

    stellt fest, dass der AdR eine Reihe von Vorschriften bezüglich der Überwachungssysteme und Kontrollen nicht erfüllt hat:

    es wurde keine Charta mit den Aufgaben des Rechnungsführers angenommen,

    es wurden keine Mindestkontrollnormen festgelegt,

    es wurde keine Risikoermittlung zur Einführung möglichst geeigneter Kontrollverfahren durchgeführt,

    die statutsgemäß gewährten Ansprüche der Beamten und sonstigen Bediensteten auf die verschiedenen Zulagen und Vergütungen wurden unzureichend überwacht;

    stellt jedoch fest, dass die internen Finanzvorschriften des AdR am 29. Januar 2003 und die Charta mit den Aufgaben des Rechnungsführers im Mai 2004 angenommen wurden;

    4.

    erkennt an, dass sich ein Teil der Verzögerungen bei der Umsetzung der Haushaltsordnung dadurch erklären lässt, dass der Finanzdienst des AdR das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) 2003 bei einer internen Untersuchung unterstützt hat;

    5.

    weist darauf hin, dass der AdR erst im Jahr 2000 durch den Vertrag von Amsterdam Finanz- und Haushaltsautonomie erlangt hat;

    6.

    erkennt an, dass der AdR 2003 eine Reihe von Kontrollnormen angenommen hat, wobei jedoch noch immer ein umfassendes Dokument fehlt, in dem das System der Mindestnormen für die Kontrolle dargelegt wird; ersucht um eine Kopie des Dokuments, sobald es angenommen ist;

    7.

    fordert den AdR auf, die Ansprüche der Beamten systematisch zu überprüfen;

    8.

    stellt fest, dass der AdR vergebene Aufträge auf seiner Website veröffentlicht hat;

    Weiterbehandlung des Entlastungsverfahrens 2002

    9.

    verweist auf folgende Bemerkungen anlässlich der Entlastung 2001: es gebe Hinweise auf „systematische Unzulänglichkeiten und Missachtung der wichtigsten Bestimmungen für Ausschreibungsverfahren und Haushaltsführung einschließlich Elementen von Betrug und Scheinangeboten“ (6);

    10.

    stellt fest, dass der neue Generalsekretär im Anschluss an die Ergebnisse der vom OLAF durchgeführten Ermittlungen eine administrative Untersuchung eingeleitet hat, deren Ergebnisse jedoch dem Haushaltskontrollausschuss nicht rechtzeitig für die Entlastung 2002 mitgeteilt wurden; der Generalsekretär gelangt in seinem Bericht zu dem Schluss, dass die Untersuchung individuelle Versäumnisse und mangelnde Professionalität sowie administrative Mängel ergeben hat, wobei jedoch keines dieser individuellen Versäumnisse als schwerwiegend genug betrachtet werden konnte, um die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen die betroffenen Beamten zu rechtfertigen (7); stellt fest, dass seit dem Abschluss des Berichts keiner der Beamten, die Gegenstand der administrativen Untersuchung waren, befördert worden ist;

    11.

    stellt fest, dass dem ehemaligen Generalsekretär gegen den ausdrücklichen Wunsch des Europäischen Parlaments zunächst unbezahlter Urlaub und anschließend die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand mit Wirkung vom September 2004 gewährt wurde;

    12.

    bringt erneut mit Nachdruck seine Unterstützung für den Internen Prüfer, der den Haushaltskontrollausschuss auf im AdR aufgetretene Unregelmäßigkeiten hingewiesen hat, ebenso wie sein Vertrauen in seine persönliche und berufliche Integrität zum Ausdruck; begrüßt, dass diese Auffassung vom AdR geteilt wird, wie dies aus einem Schreiben des Präsidenten des AdR vom 26. November 2003 an den Internen Prüfer hervorgeht: „Ich bin daher erfreut darüber, dass der amtierende Generalsekretär Ihnen seine Bereitschaft zugesichert hat, Sie zu unterstützen, damit Sie Ihre Aufgaben als Interner Prüfer professionell und angemessen mit der vollen Unterstützung der Mitglieder und des Personals des AdR wahrnehmen können“; in einer schriftlichen Mitteilung an den Berichterstatter hat der Generalsekretär des AdR zudem „die positive Rolle“ unterstrichen, „die [der Interne Prüfer] gespielt hat, indem er eine Reihe von Schwachstellen in der Verwaltung des AdR aufgezeigt hat. Dies war der Auslöser für die Verwaltungsreform, die der AdR in den letzten Monaten des Jahres 2003 eingeleitet hat, um die insbesondere im Bereich der Finanzverwaltung festgestellten Mängel zu beseitigen“;

    13.

    erkennt an, dass der AdR unter dem neuen Generalsekretär erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um seine Verwaltung durch die Einleitung einer Verwaltungsreform zu modernisieren, und das Parlament über die erzielten Fortschritte regelmäßig unterrichtet wurde; äußert seine Zufriedenheit mit den bisher getroffenen Maßnahmen;

    Jährlicher Tätigkeitsbericht des Anweisungsbefugten und Jahresbericht des Internen Prüfers

    14.

    weist darauf hin, dass der AdR 117 693 EUR für fünf externe Studien ausgegeben hat; begrüßt die zusätzlichen Informationen über den Nutzen der Studien für die Arbeit des Ausschusses;

    15.

    stellt fest, dass es weder den Bericht des AdR gemäß Artikel 86 Absatz 4 der Haushaltsordnung noch den Jahresbericht des Internen Prüfers erhalten hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Position des Internen Prüfers während der zweiten Jahreshälfte 2004 unbesetzt war und schließlich zweimal eine Stellenausschreibung veröffentlicht wurde; ersucht, über das Ergebnis des Verfahrens zur Besetzung der Stelle unterrichtet zu werden;

    Weitere Bemerkungen

    16.

    begrüßt, dass der AdR die Auswirkungen seiner politischen Arbeit regelmäßig bewertet; ersucht darum, dass ihm im Rahmen der Entlastungsverfahren auch die Jahresberichte über die Auswirkungen zugeleitet werden;

    17.

    ist weiterhin besorgt über das System der politischen Kontrolle innerhalb des AdR; fordert den AdR auf,

    die Möglichkeit zu prüfen, formell eine Konferenz der (Fraktions-)Vorsitzenden als politischen Lenkungsausschuss einzusetzen,

    die Effizienz des Präsidiums (über 50 Mitglieder) zu bewerten,

    weiter an einer Verbesserung der Effizienz des Ausschusses für Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten zu arbeiten, wobei das gestraffte Format eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Format darstellt,

    und dem zuständigen Ausschuss des Parlaments rechtzeitig für das Entlastungsverfahren 2004 Bericht zu erstatten;

    18.

    gratuliert dem AdR zu den umfassenden Vorbereitungsarbeiten, die 2003 im Hinblick auf die Erweiterung durchgeführt wurden; wird die Umsetzung der Maßnahmen in seinem Entlastungsbericht 2004 prüfen;

    19.

    fordert den AdR auf, die Auswirkungen der neuen Haushaltsordnung auf seine administrative und politische Tätigkeit rechtzeitig im Hinblick auf ihre Überprüfung 2005/2006 zu bewerten und dem Europäischen Parlament über seine Feststellungen Bericht zu erstatten.


    (1)  ABl. L 54 vom 28.2.2003, S. 1.

    (2)  ABl. C 293 vom 30.11.2004, S. 1.

    (3)  ABl. C 294 vom 30.11.2004, S. 99.

    (4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

    (6)  ABl. L 57 vom 25.2.2004, S. 8.

    (7)  Schreiben des Präsidenten des AdR an den Vorsitzenden und den Berichterstatter des Haushaltskontrollausschusses vom 6. Mai 2004.


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