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Document JOL_2004_330_R_NS003

2004/709/EG: 2004/709/EG:
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 21. April 2004 über die Entlastung des Direktors der Europäischen Umweltagentur für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002
Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen zu dem Beschluss über die Entlastung des Direktors der Europäischen Umweltagentur für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002

ABl. L 330 vom 4.11.2004, p. 3–3 (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL)
ABl. L 330 vom 4.11.2004, p. 14–19 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

4.11.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 330/14


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 21. April 2004

über die Entlastung des Direktors der Europäischen Umweltagentur für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002

(2004/709/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2002, zusammen mit den Antworten der Agentur (1) (C5-0635/2003),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 9. März 2004 (C5-0140/2004),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1641/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (3), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 93a und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik (A5-0212/2004),

1.

erteilt dem Direktor der Europäischen Umweltagentur Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002;

2.

legt seine Bemerkungen in der dazugehörigen Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Generalsekretär

Julian PRIESTLEY

Der Präsident

Pat COX


(1)  ABl. C 319 vom 30.12.2003, S. 15.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIESSUNG

des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen zu dem Beschluss über die Entlastung des Direktors der Europäischen Umweltagentur für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2002, zusammen mit den Antworten der Agentur (1) (C5-0635/2003),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 9. März 2004 (C5-0140/2004),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185, und die Verordnung (EG) Nr. 1641/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (3), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 93a und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik (A5-0212/2004),

A.

in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof in seinem oben genannten Bericht erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2002 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass es dem Direktor der Europäischen Umweltagentur am 6. November 2003 Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 erteilte (5), in seiner Entschließung unter anderem jedoch:

die Maßnahmen der Agentur im Hinblick auf eine bessere Planung ihrer Tätigkeiten im operativen Bereich begrüßte, was eine Reduzierung der von der Agentur vorgenommenen Mittelübertragungen nach sich ziehen sollte, die Auffassung vertrat, dass die Mittelübertragungen, die hauptsächlich auf die vertraglichen Beziehungen der Agentur zu den Themenzentren zurückzuführen waren, ein „systembedingtes“ Problem waren, und eine striktere Kontrolle der Ausführung der Verträge durch diese Themenzentren forderte; ferner forderte es die Entwicklung eines harmonisierten Vorgehens der Agenturen auf der Grundlage eines „best practice“-Ansatzes für die Behandlung derartiger „systembedingter“ Probleme,

die Agentur aufforderte, die geeigneten Maßnahmen für die Verbesserung ihres Ablage- und Archivierungssystems durchzuführen, damit ihre Finanzakten alle erforderlichen Belegunterlagen enthalten,

erwartete, dass die Agentur ihre Anstrengungen im Bereich der interinstitutionellen Zusammenarbeit, beispielsweise bezüglich der Ausschreibungsverfahren, verstärkt,

1.

nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Umweltagentur für Wiederaufbau ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2002 und 2001 zur Kenntnis:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2002 und 2001

(1000 EUR)

 

2002

2001

Einnahmen

 

 

Eigene Einnahmen

 

 

Zuschüsse der Kommission

18 749

18 342

Verschiedene Einnahmen

1 136

1 493

Finanzielle Erträge

198

369

Einnahmen insgesamt (a)

20 083

20 204

Ausgaben

 

 

Personal — Titel I des Haushaltsplans

 

 

Zahlungen

9 714

8 126

Übertragene Mittel

1 018

735

Verwaltung — Titel II des Haushaltsplans

 

 

Zahlungen

2 054

1 423

Übertragene Mittel

247

521

Operative Tätigkeiten — Titel III des Haushaltsplans

 

 

Zahlungen

6 493

3 738

Übertragene Mittel

5 611

6 856

Ausgaben insgesamt (b)

25 137

21 399

Ergebnis des Haushaltsjahres (a - b)  (6)

- 5 054

- 1 195

Aus dem Vorjahr übertragener Saldo

- 3 274

- 3 117

Aus dem Vorjahr übertragene und annullierte Mittel

888

939

Wiederverwendung der 2001 nicht verwendeten Mittel

8

86

Erstattungen an die Kommission

 

 

Wechselkursdifferenzen

4

13

Saldo des Haushaltsjahres

- 7 428

- 3 274

Haushaltsvollzug — Rechnungsprüfung und Kontrolle

2.

nimmt die Antwort der Agentur auf den Fragebogen bezüglich der Mittelübertragungen zur Kenntnis, insbesondere ihren Standpunkt, dass es sich bei mehreren ihrer Projekte um mehrjährige Vorhaben handelt; fordert die Agentur daher auf, ihre Analyse der durch die neue Haushaltsordnung gebotenen Optionen näher zu erläutern, insbesondere bezüglich der Verwendung getrennter Mittel im Fall von Vereinbarungen mit den europäischen Themenzentren im Hinblick auf die Verringerung der Mittelübertragungen und eine bessere Einhaltung des Grundsatzes der Jährlichkeit;

3.

begrüßt die Tatsache, dass die Agentur eine interne Auditstelle eingerichtet hat, unterstreicht jedoch die Bedeutung der Zusammenarbeit mit dem Internen Auditdienst der Kommission;

4.

wiederholt seine Forderung an die Agentur, möglichst bald die erforderlichen Maßnahmen zur Unterstützung des dezentralisierten Ablage- und Archivierungssystems durchzuführen, damit die Finanzabteilungen die Tätigkeiten und Programme der Agentur besser überwachen können;

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge

5.

ist sehr besorgt über die vom Rechnungshof wiederholt geäußerte Kritik in Bezug auf die Unzulänglichkeiten bei der Bearbeitung der Belege für Zahlungsanträge; erwartet, dass die Agentur möglichst bald Maßnahmen trifft, um dieses Problem zu lösen, und dem zuständigen Ausschuss des Parlaments Bericht erstattet, sobald das Ablage-, Archivierungs- und Postregistrierungssystem eingeführt wurde und funktioniert;

6.

nimmt die von der Agentur in den Antworten auf den Fragebogen gegebene Zusicherung zur Kenntnis, dass in Zukunft keine weiteren Zuschussvereinbarungen mit internationalen Einrichtungen geschlossen werden und diese auf den spezifischen Kontext der EUA-Verordnung und der neuen Finanzregelung beschränkt werden;

7.

nimmt ferner die Klarstellung der Agentur bezüglich der Einrichtungen, die der „Royal Awards Foundation“ zur Verfügung gestellt werden, zur Kenntnis, insbesondere die Aussage, dass dieser Stiftung seit 1. Januar 2003 die Kosten für die Belegung von Büros in den Räumlichkeiten der Agentur in Rechnung gestellt werden; nimmt ferner die Absicht der Agentur zur Kenntnis, der Stiftung künftig keine Büros mehr zur Verfügung zu stellen; erwartet jedoch, dass die Agentur den Bemerkungen des Rechnungshofs Folge leistet, um zu vermeiden, dass in Zukunft ähnliche Kritik geäußert wird;

Horizontale Punkte betreffend die Agenturen und die Kommission

Umsetzung der neuen Haushaltsordnung — interne Prüfung und Kontrolle

8.

wiederholt den Standpunkt, den es in seinen Entschließungen (7) zur Entlastung der Agenturen für 2001 bezüglich der Umsetzung der neuen Haushaltsordnung vertreten hat; fordert die Kommission und die Agenturen auf, ihre Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Rechnungsführung, interne Prüfung, Management- und Kontrollverfahren, fortzusetzen, um sicherzustellen, dass ein kohärenter und harmonisierter Rahmen für die Arbeit der Agenturen geschaffen wird;

9.

erinnert daran, dass es in seiner Entlastungsentschließung für 2001 seine Besorgnis über die fehlende Kontrolle der Agenturen durch den Internen Auditdienst der Kommission (IAS) zum Ausdruck gebracht hat; zeigt sich äußerst besorgt darüber, dass solche Kontrollen in diesem Jahr anscheinend nicht stattgefunden haben; ersucht die Kommission und den IAS, die Gründe für diese fehlenden Kontrollen zu nennen und mitzuteilen, wie viele Bedienstete dem Internen Prüfer zur Verfügung stehen, um Kontrollen in den Agenturen durchzuführen; erwartet, dass die Kommission mitteilt, wie sie gewährleisten kann, dass ausreichende und korrekte Kontrollen in den dezentralen Einrichtungen durchgeführt werden, insbesondere durch den IAS;

10.

hält es für wesentlich, dass sich die Agenturen den Untersuchungsbefugnissen von OLAF unter den gleichen Bedingungen wie die Organe unterwerfen müssen (8); ersucht den Rechnungshof, rechtzeitig bis zur Annahme der Entlastung mitzuteilen, ob die Gemeinschaftseinrichtungen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 25. Mai 1999 (9) über die internen Untersuchungen von OLAF unter denselben Bedingungen beigetreten sind, wie sie im Anhang zu dieser Vereinbarung vorgesehen waren;

Haushaltsführung

11.

stellt fest, dass in den Antworten einiger Agenturen auf den Fragebogen in Bezug auf die Frage, wie das immer wiederkehrende Problem von Mittelübertragungen in beträchtlichem Umfang gelöst werden könnte, die Möglichkeiten der neuen Haushaltsordnung erwähnt werden, die den Einsatz „getrennter Mittel“ vorsieht; fordert die Agenturen auf, ihre Analyse besser zu erklären und insbesondere mitzuteilen, welche ihrer Tätigkeiten mehrjährigen Charakter haben und aus solchen Mitteln finanziert werden könnten;

12.

ersucht die Kommission, ihren Standpunkt zu einer solchen Lösung mitzuteilen und für den Fall, dass sie diese Lösung für nicht durchführbar hält, Alternativen aufzuzeigen, die eine spürbare Verringerung des Umfangs der Übertragungen ermöglichen;

Überprüfung der Agenturen

13.

unterstreicht, dass die Kommission vor einem Beschluss über die Einrichtung einer Agentur eine eingehende Analyse des Bedarfs und des Mehrwerts der von ihnen zu leistenden Aufgaben, unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips, des Grundsatzes der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Vereinfachung der Verfahren, vornehmen muss;

14.

fordert die Kommission auf, eine umfassende Untersuchung der derzeit von den verschiedenen Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführten Tätigkeiten, die sich möglicherweise überschneiden oder dieselbe Zielsetzung haben, vorzunehmen, um geeignete Lösungen vorzuschlagen, einschließlich einer möglichen Zusammenlegung von Agenturen;

15.

ist besorgt darüber, dass in vielen Agenturen ein Ungleichgewicht zwischen Verwaltungsausgaben und operationellen Ausgaben besteht, bei dem die Verwaltungsausgaben die Ausgaben für operationelle Zwecke überschreiten; fordert daher die Kommission und die Agenturen auf, Ziele und einen Zeitplan festzusetzen, um den Anteil der Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben zu verringern; stellt fest, dass zahlreiche Agenturen, wie aus dem Fragebogen hervorgeht, entsprechende Möglichkeiten sehen;

16.

ermutigt die Agenturen unter Hinweis auf die Antworten auf den Fragebogen zur interinstitutionellen Zusammenarbeit, ihre Kooperation untereinander zu verbessern, um ihren Bedürfnissen in bestimmten Bereichen (beispielsweise bei der Entwicklung von Software) gerecht zu werden, und die Kosten zu senken, anstatt Lösungen zu verfolgen, die ursprünglich für die Kommission konzipiert waren, sich jedoch oft als zu schwerfällig und zu kompliziert für ihren spezifischen Bedarf erweisen;

17.

ermutigt die Agenturen, enge Arbeitsbeziehungen zu den zuständigen Ausschüssen des Parlaments herzustellen und zu entwickeln; ersucht seine im Tätigkeitsbereich der einzelnen Agenturen zuständigen Ausschüsse, ihr Vorgehen mit dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Haushaltskontrolle abzustimmen, um eine effiziente Überwachung der Tätigkeit der Agenturen sicherzustellen;

Neue Finanzierungsquellen

18.

begrüßt die Antworten und Ideen, die sich aus dem Fragebogen zu den Möglichkeiten anderer Finanzierungsquellen ergeben haben; stellt fest, dass zahlreiche derzeitige Finanzierungsmöglichkeiten und Vorschläge die Anmietung von Gebäuden und Einrichtungen sowie den Verkauf von Veröffentlichungen und Informationen betreffen; erkennt an, dass, u. a. aus Gründen der Unabhängigkeit, nicht alle Agenturen zusätzliche Finanzierungsquellen akzeptieren werden; verweist nachdrücklich auf die größenbedingten Kosteneinsparungen und die finanziellen Vorteile einer Beteiligung von Drittländern an Tätigkeiten bestimmter Agenturen; fordert die Kommission und die Agenturen auf, konstruktive Vorschläge für die Erschließung neuer zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten, die den Umfang der Selbstfinanzierung erhöhen würden, vorzulegen;

19.

begrüßt die finanziellen Beiträge einiger Mitgliedstaaten oder Regionen für die in ihrem Gebiet untergebrachten Agenturen; hält es für wichtig, dass Rat und Kommission, insbesondere bei der Einrichtung neuer Agenturen, derartige Beiträge verlangen;

Harmonisierter Handlungsrahmen

20.

erinnert an die von ihm vertretene Auffassung (10), dass eine Vielfalt von Formen in den Strukturen der bestehenden Agenturen „wenig transparent und verständlich ist und sich auch angesichts der unterschiedlichen Aufgaben nicht rechtfertigen lässt“; ersucht die Kommission, eine Überprüfung aller bestehenden Agenturen vorzunehmen, um gegebenenfalls Änderungen ihrer Basisrechtsakte vorzuschlagen (11) und sie an die Modelle anzupassen, die für die künftige Rahmenregelung festzulegen sind; beauftragt seinen zuständigen Ausschuss, diese umfassende Überprüfung, die so bald wie möglich durchgeführt werden und auch die in dieser Entlastungsentschließung erwähnten horizontalen Aspekte berücksichtigen sollte, zu überwachen;

21.

ersucht die Kommission, vor oder zumindest gleichzeitig mit der Vorlage der Legislativvorschläge für die neuen Agenturen geeignete Vorschläge zu unterbreiten, um einen solchen harmonisierten Rahmen für die Agenturen zu schaffen; vertritt nachdrücklich die Auffassung, dass eine interinstitutionelle Vereinbarung mit gemeinsamen Leitlinien die notwendige Voraussetzung für die Schaffung des harmonisierten Rahmens ist;

Personalpolitik

22.

stellt fest, dass die Stellenpläne der Agenturen gemäß der neuen Haushaltsordnung von der Haushaltsbehörde aufgestellt werden; unterstreicht die Bedeutung dieser Veränderung für das Verfahren zur Entlastung der Agenturen in den nächsten Jahren, was die Überprüfung der Anwendung des Statuts in Bezug auf Einstellung, Beförderungspolitik, Anteil freier Stellen und Einstellungspolitik anbelangt;

23.

stellt fest, dass in der Antwort auf einen Fragebogen im Verlauf des Haushaltsverfahrens für 2004 festgestellt wurde, dass die durchschnittliche Zahl von Jahren bis zur Beförderung in mehreren Agenturen erheblich niedriger lag, als von der Kommission mit ihrer Politik angestrebt wird, dass der Anteil freier Stellen, verglichen mit anderen Institutionen, erheblich höher war und mehrere der beantragten neuen Stellen nicht in der niedrigsten Besoldungsgruppe vorgeschlagen wurden; ist der Auffassung, dass die Personalpolitik eine wichtige Komponente bei der Überprüfung der bestehenden Agenturen sein sollte;

24.

ist der Auffassung, dass in der Personalpolitik der Agenturen die Haushaltsordnung, das Statut und die von den Organen generell angewandten besten Methoden beachtet werden sollten; weist darauf hin, dass die Kommission aufgefordert wurde, vor dem Haushaltsverfahren 2005 die Leitlinien für die Personalpolitik festzulegen, insbesondere den Anteil freier Stellen, die Beförderungsquote sowie den Umfang der Einstellungen und ein Standard-Laufbahnprofil;

25.

erinnert an den Grundsatz, dass die Agenturen so weit wie möglich Personal mit Zeitverträgen beschäftigen sollten, um sich Flexibilität und Effizienz zu bewahren;

26.

ist beunruhigt über die gravierenden Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit den Auswahlverfahren der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht festgestellt wurden, u. a. ungenaue Stellenausschreibungen, unvollständige Berichte der Ausleseausschüsse, fehlende vorherige Festlegung der auf die Bewerber anzuwendenden Bewertungskriterien (12); ist sehr besorgt, dass dies möglicherweise kein Einzelfall ist, sondern dass die Agenturen eventuell generell Schwierigkeiten haben, diese recht komplexen Verfahren in fairer und transparenter Weise abzuwickeln;

27.

ist der Auffassung, dass die von den Agenturen durchgeführten Auswahlverfahren denselben Standards entsprechen sollten wie die vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) durchgeführten Verfahren und dass sie nicht als Hintertür für einen leichten Zugang zum europäischen öffentlichen Dienst angesehen werden sollten;

28.

ersucht die Kommission, Vorschläge zu unterbreiten, um sicherzustellen, dass die Agenturen bei der Durchführung von Auswahlverfahren eine angemessene Unterstützung durch das EPSO erhalten und ein Mechanismus vorhanden ist, um das Ergebnis dieser Verfahren extern zu validieren, bevor Einstellungen vorgenommen werden.


(1)  ABl. C 319 vom 30.12.2003, S. 15.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 333 vom 20.12.2003, S. 71.

(6)  Berechnung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 8).

(7)  ABl. L 148 vom 16.6.2003, S. 83.

ABl. L 333 vom 20.12.2003, S. 53 (Ziffer 18).

(8)  Angenommene Texte vom 13.1.2004, P5-TA(2004) 0015.

(9)  ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 15.

(10)  P5-TA(2004) 0015 (Ziffern 13-14).

(11)  P5-TA(2004) 0015 (Ziffer 24).

(12)  Siehe Ziffer 13 des Sonderberichts des Rechnungshofes für 2002 (S. 64).


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