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Document JOL_2003_269_R_0008_01

    2003/744/Euratom: Beschluss des Rates vom 22. September 2003 über die Zustimmung zum Abschluss eines Kooperationsabkommens im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Regierung der Republik Usbekistan durch die Kommission - Kooperationsabkommen im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Regierung der Republik Usbekistan

    ABl. L 269 vom 21.10.2003, p. 8–17 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    32003D0744

    2003/744/Euratom: Beschluss des Rates vom 22. September 2003 über die Zustimmung zum Abschluss eines Kooperationsabkommens im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Regierung der Republik Usbekistan durch die Kommission

    Amtsblatt Nr. L 269 vom 21/10/2003 S. 0008 - 0008


    Beschluss des Rates

    vom 22. September 2003

    über die Zustimmung zum Abschluss eines Kooperationsabkommens im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Regierung der Republik Usbekistan durch die Kommission

    (2003/744/Euratom)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2,

    auf Vorschlag der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Entsprechend den Direktiven des Rates (Beschluss des Rates vom 26. Juni 2000) hat die Kommission ein Kooperationsabkommen im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Regierung der Republik Usbekistan ausgehandelt.

    (2) Die Kommission sollte zum Abschluss des Abkommens ermächtigt werden -

    BESCHLIESST:

    Einziger Artikel

    Die Kommission wird zum Abschluss eines Kooperationsabkommens im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Regierung der Republik Usbekistan ermächtigt.

    Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

    Geschehen zu Brüssel am 22. September 2003.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    F. Frattini

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