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Document JOL_2003_075_R_0033_01
2003/197/EC: Council Decision of 21 October 2002 on the signing, on behalf of the Community, and provisional application of an Agreement in the form of an Exchange of Letters between the European Community and the Former Yugoslav Republic of Macedonia concerning the system of ecopoints to be applied to transit traffic of the Former Yugoslav Republic of Macedonia through Austria - Agreement in the form of an Exchange of Letters between the European Community and the Former Yugoslav Republic of Macedonia concerning the system of ecopoints to be applied to transit traffic of the Former Yugoslav Republic of Macedonia through Austria as from 1 January 1999
2003/197/EG: Beschluss des Rates vom 21. Oktober 2002 über die im Namen der Gemeinschaft erfolgende Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über das Ökopunktesystem, das auf den Transitverkehr der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch Österreich anzuwenden ist - Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über das Ökopunktesystem, das ab dem 1. Januar 1999 auf den Transitverkehr der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien durch Österreich anzuwenden ist
2003/197/EG: Beschluss des Rates vom 21. Oktober 2002 über die im Namen der Gemeinschaft erfolgende Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über das Ökopunktesystem, das auf den Transitverkehr der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch Österreich anzuwenden ist - Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über das Ökopunktesystem, das ab dem 1. Januar 1999 auf den Transitverkehr der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien durch Österreich anzuwenden ist
ABl. L 75 vom 21.3.2003, p. 33–53
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
2003/197/EG: Beschluss des Rates vom 21. Oktober 2002 über die im Namen der Gemeinschaft erfolgende Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über das Ökopunktesystem, das auf den Transitverkehr der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch Österreich anzuwenden ist
Amtsblatt Nr. L 075 vom 21/03/2003 S. 0033 - 0033
Beschluss des Rates vom 21. Oktober 2002 über die im Namen der Gemeinschaft erfolgende Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über das Ökopunktesystem, das auf den Transitverkehr der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch Österreich anzuwenden ist (2003/197/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 71 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Kommission hat ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über das Ökopunktesystem ausgehandelt, das auf den Transitverkehr der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch Österreich anzuwenden ist. (2) Das am 25. Januar 2001 paraphierte Abkommen sollte vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses unterzeichnet werden. (3) Es sollten Vorkehrungen für die vorläufige Anwendung des Abkommens mit Wirkung vom 1. Januar 2002 getroffen werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Unterzeichnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über das Ökopunktesystem, das auf den Transitverkehr der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch Österreich anzuwenden ist, wird - vorbehaltlich des Beschlusses des Rates über den Abschluss - im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen. Artikel 3 Unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit wird das in Artikel 1 genannte Abkommen ab dem 1. Januar 2002 vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind. Artikel 4 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Luxemburg am 21. Oktober 2002. Im Namen des Rates Der Präsident P. S. Møller