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Document JOL_2001_229_R_0005_01

2001/647/EG: Beschluss des Rates vom 18. Juni 2001 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Zypern über ein die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich betreffendes zusätzliches Protokoll zum Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern - Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Zypern über ein die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich betreffendes zusätzliches Prokoll zum Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern - Protokoll über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich

ABl. L 229 vom 25.8.2001, p. 5–11 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

32001D0647

2001/647/EG: Beschluss des Rates vom 18. Juni 2001 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Zypern über ein die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich betreffendes zusätzliches Protokoll zum Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern

Amtsblatt Nr. L 229 vom 25/08/2001 S. 0005 - 0005


Beschluss des Rates

vom 18. Juni 2001

über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Zypern über ein die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich betreffendes zusätzliches Protokoll zum Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern

(2001/647/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Damit die Vertragsparteien einander Amtshilfe im Zollbereich leisten können, wie im Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern(1) vorgesehen ist, sollte ein zusätzliches Protokoll zu diesem Abkommen vereinbart werden.

(2) Zu diesem Zweck wurden Verhandlungen mit der Republik Zypern geführt, die zu einem Abkommen in Form eines Briefwechsels geführt haben, das im Interesse der Gemeinschaft genehmigt werden sollte -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Zypern über ein die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich betreffendes zusätzliches Protokoll zum Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens in Form eines Briefwechsels ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Personen zu bestellen, die befugt sind, das Abkommen in Form eines Briefwechsels rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Artikel 3

Der Präsident des Rates nimmt die in dem Abkommen in Form eines Briefwechsels vorgesehene Notifizierung im Namen der Gemeinschaft vor.

Geschehen zu Luxemburg am 18. Juni 2001.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. Winberg

(1) ABl. L 133 vom 21.5.1973, S. 1.

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