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Document JOL_1999_051_R_0207_002

Beschluß des Rates und der Kommission vom 21. Dezember 1998 über den Abschluß des Änderungsprotokolls zum Europaabkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den im Rahmen der Europäischen Union handelnden Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits
Änderungsprotokoll zum Europa_+Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den im Rahmen der Europäischen Union handelnden Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits
Mitteilung über das Inkrafttreten des Europa_+Abkommens zur Gründung einer Assoziation mit Slowenien

ABl. L 51 vom 26.2.1999, p. 207–212 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

31999D0145

1999/145/EG, EGKS, Euratom: Beschluß des Rates und der Kommission vom 21. Dezember 1998 über den Abschluß des Änderungsprotokolls zum Europaabkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den im Rahmen der Europäischen Union handelnden Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits

Amtsblatt Nr. L 051 vom 26/02/1999 S. 0207 - 0207


BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 21. Dezember 1998 über den Abschluß des Änderungsprotokolls zum Europaabkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den im Rahmen der Europäischen Union handelnden Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits (1999/145/EG, EGKS, Euratom)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION,

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113 in Verbindung mit Artikel 228 Absatz 2 Satz 1,

gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 95,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2,

mit Zustimmung des Rates und nach Anhörung des Beratenden Ausschusses der EGKS,

mit Zustimmung des Rates gemäß Artikel 101 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Es empfiehlt sich, das Änderungsprotokoll zu dem am 10. Juni 1996 in Luxemburg unterzeichneten Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den im Rahmen der Europäischen Union handelnden Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits zu genehmigen -

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Das Änderungsprotokoll zum Europaabkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den im Rahmen der Europäischen Union handelnden Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Änderungsprotokolls ist diesem Beschluß beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates hinterlegt die in dem in Artikel 1 genannten Protokoll vorgesehene Notifikationsurkunde im Namen der Europäischen Gemeinschaft. Der Präsident der Kommission hinterlegt die Notifikationsurkunde im Namen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft.

Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 1998.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. BARTENSTEIN

Für die Kommission

Der Präsident

J. SANTER

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