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Document JOL_1988_358_R_0019_020

Beschluß des Rates vom 21. Dezember 1988 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels betreffend Artikel 9 des Protokolls Nr. 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel über die Einfuhr haltbar gemachter Fruchtsalate mit Ursprung in Israel in die Gemeinschaft
Abkommen in Form eines Briefwechsels betreffend Artikel 9 des Protokolls Nr. 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel über die Einfuhr haltbar gemachter Fruchtsalate mit Ursprung in Israel in die Gemeinschaft

ABl. L 358 vom 27.12.1988, p. 19–21 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

31988D0648

BESCHLUSS DES RATES vom 21. Dezember 1988 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels betreffend Artikel 9 des Protokolls Nr. 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel über die Einfuhr haltbar gemachter Fruchtsalate mit Ursprung in Israel in die Gemeinschaft (88/648/EWG) -

Amtsblatt Nr. L 358 vom 27/12/1988 S. 0019 - 0021


BESCHLUSS DES RATES vom 21 . Dezember 1988 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels betreffend Artikel 9 des Protokolls Nr . 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel über die Einfuhr haltbar gemachter Fruchtsalate mit Ursprung in Israel in die Gemeinschaft ( 88/648/EWG )

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113,

auf Empfehlung der Kommission;

in Erwägung nachstehender Gründe :

Das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel(1 ) wurde am 11 . Mai 1975 unterzeichnet .

Es empfiehlt sich, das Abkommen in Form eines Briefwechsels betreffend Artikel 9 des Protokolls Nr . 1 des vorgenannten Abkommens über die Einfuhr haltbar gemachter Fruchtsalate mit Ursprung in Israel in die Gemeinschaft zu genehmigen - BESCHLIESST :

Artikel 1 Das Abkommen in Form eines Briefwechsels betreffend Artikel 9 des Protokolls Nr . 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel über die Einfuhr haltbar gemachter Fruchtsalate mit Ursprung in Israel in die Gemeinschaft wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt .

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt .

Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen .

Artikel 3 Dieser Beschluß wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam .

Geschehen zu Brüssel am 21 . Dezember 1988 .

Im Namen des RatesDer PräsidentV . PAPANDREOU ( 1)ABl . Nr . L 136 vom 28 . 5 . 1975, S . 3 .

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