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Document JOL_1982_310_R_0022_016
Council Decision of 26 October 1982 on the conclusion of an Agreement between the European Economic Community and Indonesia negotiated under Article XXVIII of GATT on the tariff concessions in Schedule XXI
Beschluß des Rates vom 26. Oktober 1982 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Indonesien, das gemäß Artikel XXVIII des GATT über Zollzugeständnisse seiner Liste XXI ausgehandelt wurde
Beschluß des Rates vom 26. Oktober 1982 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Indonesien, das gemäß Artikel XXVIII des GATT über Zollzugeständnisse seiner Liste XXI ausgehandelt wurde
ABl. L 310 vom 6.11.1982, p. 22–25
(DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)
82/728/EWG: Beschluß des Rates vom 26. Oktober 1982 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Indonesien, das gemäß Artikel XXVIII des GATT über Zollzugeständnisse seiner Liste XXI ausgehandelt wurde
Amtsblatt Nr. L 310 vom 06/11/1982 S. 0022 - 0022
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 10 S. 0147
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 16 S. 0098
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 10 S. 0147
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 16 S. 0098
***** BESCHLUSS DES RATES vom 26. Oktober 1982 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Indonesien, das gemäß Artikel XXVIII des GATT über Zollzugeständnisse seiner Liste XXI ausgehandelt wurde (82/728/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, auf Empfehlung der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Unter Berufung auf Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) hat Indonesien seine Absicht bekundet, die gesamten Zollzugeständnisse in seiner Liste XXI im Anschluß an die Neugestaltung des indonesischen Zolltarifs zu dekonsolidieren. Die Kommission hat - aufgrund der Eigenschaft der Gemeinschaft als Direktbegünstigte durch einige dieser Zugeständnisse oder als Hauptlieferant - mit Indonesien Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT aufgenommen. Sie ist mit diesem Land zu einer zufriedenstellenden Einigung gekommen - BESCHLIESST: Artikel 1 Das gemäß Artikel XXVIII des GATT ausgehandelte Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Indonesein betreffend die Änderung der Zollzugeständnisse seiner Liste XXI wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen. Geschehen zu Luxemburg am 26. Oktober 1982. Im Namen des Rates Der Präsident U. ELLEMANN-JENSEN 84.02.120 KONDENSATOREN FÜR DAMPFKRAFTMASCHINEN 30 84.08.919 84.08.922 84.08.929 84.08.999 // TEILE VON ANDEREN MOTOREN UND KRAFTMASCHINEN 30 30 50 30 84.20.190 ANDERE WAAGEN 30 84.30.600 MASCHINEN UND APPARATE ZUM HERSTELLEN VON ZUCKER 30 84.34.290 ANDERE PLATTEN, ZYLINDER UND LITHOGRAPHIESTEINE 30 84.35.100 ROTATIONSMASCHINEN 30 84.35.200 TIEGELDRUCKMASCHINEN 30 84.35.300 ANDERE MASCHINEN UND APPARATE ZUM DRUCKEN 30 84.35.400 HILFSAPPARATE FÜR DRUCKMASCHINEN 30 84.37.100 WEBMASCHINEN 30 84.56.100 84.56.200 84.56.310 84.56.390 84.56.410 84.56.490 84.56.900 // MASCHINEN UND APPARATE ZUM SORTIEREN, SIEBEN, WASCHEN, ZERKLEINERN, MALEN ODER MISCHEN VON ERDEN, STEINEN, USW . ( GESAMTE NR . 84.56 ) 30 30 30 30 30 30 30 84.59.200 84.59.300 84.59.400 84.59.600 84.59.700 // MASCHINEN UND APPARATE, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN 30 30 30 30 30 85.13.122 EMPFÄNGER FÜR DIE TELEGRAPHENTECHNIK, MIT DRUCKER 30 85.13.129 ANDERE GERÄTE FÜR DIE TELEGRAPHENTECHNIK 30 89.05.000 SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN ( AUSGENOMMEN WASSERFAHRZEUGE ) 30 90.20.000 RÖNTGENAPPARATE UND -GERÄTE 30 // // //