Elija las funciones experimentales que desea probar

Este documento es un extracto de la web EUR-Lex

Documento 52025M11888

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11888 – HIG CAPITAL / HELLER) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

PUB/2025/222

ABl. C, C/2025/1493, 4.3.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1493/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1493/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/1493

4.3.2025

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11888 – HIG CAPITAL / HELLER)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2025/1493)

1.   

Am 25. Februar 2025 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

H.I.G. Europe Capital Partners III, L.P., ein von H.I.G. Capital, LLC („H.I.G. Capital“, Kanada) verwalteter Investmentfonds,

Heller Holding SE & Co. KG („Heller“, Deutschland).

H.I.G. Capital wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Heller übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

H.I.G. Capital ist eine weltweit tätige Investmentgesellschaft für Private Equity und alternative Vermögenswerte, die auf die Bereitstellung von Fremd- und Eigenkapital für kleine und mittlere Unternehmen spezialisiert ist.

Heller ist ein Werkzeugmaschinenhersteller mit Produktionsanlagen in Europa, Asien und Nord- und Südamerika, der Werkzeugmaschinen und Fertigungssysteme im Bereich der spanenden Bearbeitung anbietet, z. B. 4- und 5-Achs-Bearbeitungszentren oder Fräs-Dreh-Bearbeitungszentren.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11888 – HIG CAPITAL / HELLER

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1493/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


Arriba